Staatsanwalt präzisiert Vorwürfe gegen HSH-Manager

Hamburg (dpa) - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ihre Vorwürfe gegen den früheren Vorstand der HSH Nordbank präzisiert und weitere Details der Anklage erläutert.

Danach wirft sie den sechs Mitgliedern des Gremiums vor, durch das Geschäft „Omega 55“ im Dezember 2007 vorsätzlich und vorhersehbar einen Vermögensschaden von rund 160 Millionen Euro für die Bank verursacht zu haben. „Der Vorstand ist ein unvertretbares Risiko eingegangen und hat im Widerspruch zu eigenen Beschlüssen gehandelt“, sagte Wilhelm Möllers, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, der Nachrichtenagentur dpa in Hamburg. Das gelte vor allem angesichts der Finanzkrise, die 2007 bereits eingesetzt hatte. Darauf gründe sich der Vorwurf der Untreue.

Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück und versuchen über ihre Anwälte, die Nichtzulassung der Klage zu erreichen. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei „Omega 55“ um ein wirtschaftlich sinnloses Geschäft. Die Grenze zwischen einem missglückten Geschäft und einer strafbaren Handlung werde mit einem komplizierten Finanzkonstrukt überschritten, das den Namen „single tranche credit debt obligation“ (STCDO) trägt. Damit wanderten Risiken, die eigentlich zum Geschäftspartner PNB Paribas hätten verlagert werden sollen, über eine intransparente Struktur umgehend wieder zurück zur HSH Nordbank. Die Staatsanwaltschaft folge nicht den Darstellungen der Vorstände, nach denen es sich um ein übliches Bankgeschäft handelte.

Das verschachtelte und komplexe „Omega 55“-Geschäft hatte insgesamt ein Volumen von 2,4 Milliarden Euro und endete nach der Abwicklung für die Bank mit einem Verlust von insgesamt 270 Millionen Euro. Die STCDO hatte ein Volumen von 400 Millionen Euro.

Der zweite Vorwurf der unrichtigen Darstellung - landläufig Bilanzfälschung - richte sich nicht gegen alle sechs angeklagten Vorstände, sondern nur gegen den früheren Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher und Vorstand Jochen Friedrich. Er beziehe sich auf einen Zwischenbericht für das erste Quartal 2008, bei dem das „Omega 55“-Geschäft wie ein normaler Kredit zum Anschaffungswert bilanziert wurde statt zum aktuellen Marktwert. So wurde aus einem Quartalsverlust ein Gewinn.

Die Bank hat diesen Fehler eingeräumt und korrigiert, die Finanzaufsicht wegen der unvollständigen Darstellung der Transaktion ein Bußgeld gegen die HSH Nordbank verhängt. Die Angeklagten haben öffentlich den Eindruck erweckt, es handele sich um eine Art Nachlässigkeit oder einen Irrtum. „Eine falsche Bilanz ist keine gefälschte Bilanz“, sagte Nonnenmacher dazu. Ob eine Straftat vorliegt, muss das Gericht entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Dezember Anklage erhoben. Das Landgericht wird voraussichtlich in einigen Monaten entscheiden, ob es die Klage zulässt. Dagegen sind dann wiederum Rechtsmittel möglich. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, dürfte sie frühestens im Herbst eröffnet werden.

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