Einstiges Musterunternehmen Solarworld kämpft wieder ums Überleben

Bonn (dpa) - Paragraf 92 des deutschen Aktienrechts ist eine Vorschrift für den Notfall: Sie regelt „Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit“.

Einstiges Musterunternehmen: Solarworld kämpft wieder ums Überleben
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Nach dieser Vorschrift kündigte die Bonner Solarworld AG am Dienstag einen starken Einbruch des Grundkapitals und eine außerordentliche Hauptversammlung an. Alarmsignal für die Anleger - die Aktien rauschten zeitweise um 33 Prozent in den Keller.

Das einstige Musterunternehmen der Energiewende, das in guten Zeiten 2008 sogar mal Opel kaufen wollte, steckt erneut tief in der Krise und kämpft um sein Überleben.

Das Hauptproblem für Gründer und Firmenchef Frank Asbeck ist dabei seit Jahren das gleiche: Die Billigkonkurrenz aus Asien, vor allem China, bedroht die Bonner, die gerade auf hochwertige und damit teure monokristalline Solarmodule mit hohem Wirkungsgrad setzen.

Zwar gibt es EU-Schutzzölle gegen Dumping-Angebote aus China. Diese werden aber vielfach unterlaufen: Entweder schlicht durch illegalen Handel, kritisiert Solarworld, oder eleganter dadurch, dass die großen chinesischen Hersteller längst Fabriken in anderen asiatischen Ländern wie Vietnam oder Thailand aufgebaut haben.

Sechs Jahre in Folge - seit 2011 - hat Asbeck real rote Zahlen erwirtschaftet. Bereits 2012 rutschte das Eigenkapital nach Rekordverlusten von mehr als 600 Millionen Euro in den Minusbereich. Der findige Geschäftsmann, zu dessen Stärken die Überzeugungskraft im Direktkontakt zählt, wusste seine Firma aber trotz hoher Schulden zu retten: Er brachte einen Schuldenschnitt durch, bei dem die Gläubiger auf 60 Prozent ihres Geldes im Tausch gegen Aktien verzichteten.

Die Aktionäre mussten 95 Prozent ihres Aktienwertes abschreiben. Zugleich brachte ein Investor aus Katar neues Geld und Solarworld übernahm Anfang 2014 von Bosch deren Solarfertigung in Arnstadt einschließlich der Mitarbeiter und kassierte dafür 130 Millionen Euro.

Danach sah Asbeck die Zukunft des Unternehmens wieder mit Optimismus, auch wenn die ersten Gewinne wohl noch über Jahre ausbleiben werden und sich für Solarworld eine zweite, existenziell bedrohliche Gefahr aufgetan hat: Der ehemalige Siliziumlieferant Hemlock aus den USA verklagte Solarworld 2013 wegen nicht erfüllter Abnahmezusagen auf umgerechnet rund 720 Millionen Euro Schadenersatz. Ein US-Gericht hat diesen Anspruch im Sommer 2016 bejaht, Solarworld ist in Berufung gegangen. Gewinnt Hemlock und kann seine Ansprüche auch in Deutschland geltend machen, wird es eng: Rücklagen für die Forderung bestehen nicht.

Das empfindliche Schrumpfen des Eigenkapitals erschwere nun auch die finanziellen Möglichkeiten für eine gütliche Einigung mit den Amerikanern, sagt der Solarfachmann und Branchenkenner Götz Fischbeck vom Beratungsunternehmen Smart Solar Consulting. Schnelle Entlastung auf dem deutschen Markt sieht er nicht: Nach der jüngsten Billigangebotswelle aus China sind die Preise um rund 20 Prozent eingebrochen.

„Es ist extrem schwierig, dem hinterher zu sparen.“ Außerdem muss Solarworld bis 2019 rund 350 Millionen Euro an Darlehen und Anleihen zurückzahlen. Spätestens dann müsse die Firma den Turnaround geschafft haben, weil sie sonst kaum ausreichend neue Kredite bekommen werde.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird vor diesem Hintergrund zu einem Canossa-Gang für Asbeck. Zunächst mal muss er den Anlegern erklären, ob das Solarworld-Geschäftsmodell angesichts der abgestürzten Modulpreise noch zukunftssicher ist. Und dann - erwarten Branchenbeobachter - dürfte das Thema Eigenkapital auf den Tisch kommen - eventuell mit einer Kapitalerhöhung und damit neuen Schmerzen für die Aktionäre.

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