Ärger im Urlaub Schlichtungsstelle Reiserecht? Tourismusbranche skeptisch

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Baustelle vor dem Hotel, Ärger mit dem Mietwagen: Manch Urlauberfrust landet vor Gericht. Schneller und billiger ließe sich Verbraucherschützern zufolge der Ärger bei einer Schlichtungsstelle für Reiserecht aus der Welt schaffen.

Ärger im Urlaub: Schlichtungsstelle Reiserecht? Tourismusbranche skeptisch
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Entsprechende Vorschläge aus Berlin beurteilt die deutsche Tourismusbranche aber überwiegend skeptisch.

„Wir können uns den Einstieg in eine Schlichtungsstelle Reiserecht noch 2018 vorstellen“, hatte jüngst der Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gesagt. Die Stelle würde zum Rechtsfrieden beitragen.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) argumentiert, bei Pauschalreisen gebe es bereits ein funktionierendes System. „Der Kunde kann sich an den Reiseleiter wenden. Bei organisierten Reisen wird versucht, Mängel vor Ort so schnell wie möglich abzustellen oder Schadenersatz zu leisten“, sagte ein DRV-Sprecher. „Kunden mit Pauschalreiserecht sind gut abgesichert.“ Schätzungen zufolge gebe es bei maximal 2 bis 3 Prozent der Pauschalreisen Beschwerden. Davon landeten etwa 0,01 Prozent vor Gericht.

Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) ist skeptisch: „Der weitaus größere Teil der Hotelbuchungen in Deutschland unterliegt auch nach dem 1. Juli nicht dem Reiserecht, sondern dem klassischen Beherbergungsrecht“, sagte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Dort gebe es wenig Bedarf an institutioneller Schlichtung. Probleme würden in der Regel direkt gelöst.

Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wünscht sich dagegen, „dass die Reiseindustrie mitmacht. Reiserechtsfälle nehmen bei uns inzwischen erheblichen Raum ein.“

Bislang ist bei Streit über Pauschalreisen und Unterkünfte die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zuständig. Im vergangenen Jahr gingen den Angaben zufolge 427 Anträge von verärgerten Urlaubern ein - rund 20 Prozent aller Beschwerden.

Für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff gibt es die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Es geht es vor allem um Entschädigungen bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten. Rund 360 Verkehrsunternehmen beteiligen sich mittlerweile an dem Verfahren, das sie selbst finanzieren.

Vorstellbar wäre eine Erweiterung der SÖP oder der Stelle in Kehl zu einer Schlichtungsstelle für Reiserecht. Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) spricht sich für einen SÖP-Ausbau aus. „Dann würden wir unseren Mitgliedern empfehlen mitzumachen. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung steht“, sagte Verbandschef Michael Buller. Hier sieht Buller auch das Ministerium am Zug.

„Durch das neue Pauschalreiserecht gibt es viele offene Fragen. Vieles ließe sich sicher durch eine Schlichtungsstelle klären“, argumentiert Buller. „Wenn die Kunden massenhaft vor Gericht ziehen, besteht die Gefahr, dass eine Schlichtungsstelle verpflichtend eingeführt wird. Es ist besser, die Branche regelt das selbst.“

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