Pilotenstreiks – Was jetzt?

Das können Passagiere unternehmen, wenn am Flughafen nichts mehr geht.

Düsseldorf. Wenn ab Montag mehr als 4000 Piloten der Lufthansa für vier Tage die Arbeit niederlegen, drohen auf den deutschen Flughäfen teils chaotische Zustände.

Betroffen von den Streiks sind Flüge der Lufthansa, Lufthansa Cargo und der Tochtergesellschaft Germanwings. Um nicht alle Flüge ausfallen zu lassen, arbeitet die Lufthansa an einem Notfallplan.

Wie viele Flüge genau betroffen sind, ist noch offen. Welche Rechte und Möglichkeiten die Fluggäste haben, auf die Streiks zu reagieren, zeigt unsere Fragenanalyse.

Passagiere können auf der Internet-Seite www.lufthansa.com unter "Abflug & Ankunft" nachschauen, ob ihr Flug betroffen ist. Außerdem wird eine kostenlose Rufnummer eingerichtet, unter der sich Lufthansa-Kunden informieren können. Sie lautet: 0800/8506070.

Ja. Wenn Flüge wegen Streiks ausfallen, kann die Buchung storniert werden. Die Stornierung kann entweder am Flughafenschalter oder über die obige Rufnummer erfolgen. Ein Flug kann auch storniert werden, wenn der Flug zwar nicht ausfällt, sich der Abflug wegen der Streiks aber um fünf Stunden oder länger verzögert.

Wenn das Ticket direkt bei der Lufthansa gebucht wurde, erstattet die Airline den Betrag zurück. Wenn der Flug über ein Reisebüro gebucht worden ist, müssen sich Kunden an dieses wenden.

Die Lufthansa versucht, betroffene Fluggäste kostenlos auf andere Flüge umzubuchen. Wer das nicht will, kann bei Strecken innerhalb Deutschlands auch auf die Bahn umsteigen. Kunden mit elektronischem Ticket können dieses am Flughafen in einen Bahn-Gutschein umwandeln lassen. Alternativ können Kunden ein Zugticket bei der Bahn kaufen und sich dieses später mit einem Beleg des Flugtickets von der Lufthansa erstatten lassen.

Wenn eine Umbuchung nicht möglich ist, kann der Flug entweder storniert oder kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden.

Wenn sich ein Flug mit einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern um mindestens zwei Stunden verspätet, haben Passagiere laut EU-Recht einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Telefonate, Getränke, Essen und notfalls eine Hotelübernachtung. Die Lufthansa hat bereits angekündigt, dass die Betreuung der Passagiere an erster Stelle stehe.

Ja. Urlauber, die sich durch den Streik genervt fühlen und ihre Reise gar nicht erst antreten wollen, können ihren Vertrag wegen "höherer Gewalt" kündigen, sofern die Reise durch die Streiks massiv beeinträchtigt wird. Der Veranstalter muss dann den bereits gezahlten Reisepreis erstatten.

Nein. Die Lufthansa wertet Streiks wie etwa schlechtes Wetter oder einen technischen Defekt als "außergewöhnlichen Umstand", für den keine Entschädigung zu leisten sei.

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