Opel wegen Garantie abgemahnt

Werbung: Wettbewerbszentrale hält die Aktion für irreführend. Die Garantie gelte gar nicht „lebenslang“. Sie droht nun mit einer Klage.

Rüsselsheim. Vollmundig verspricht Opel-Chef Nick Reilly eine "lebenslange Garantie" für jeden Neuwagen. Damit sollen neue Kunden gewonnen werden. Doch die PR-Aktion droht zum Eigentor zu werden.

Die Wettbewerbszentrale moniert: Die Garantie gilt mitnichten lebenslang, die Werbung führt in die Irre. Bis Freitag soll Opel eine Unterlassungserklärung abgeben, verlangt der Verein, der mit einer Vertragsstrafe von 15000 Euro droht.

Wenn der Hersteller die Kampagne "Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel" nicht zügig einstellt, will die Wettbewerbszentrale klagen: "Wir beanstanden eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine "lebenslange" Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird," sagt Reiner Münker von der Wettbewerbszentrale.

Bei einer "lebenslangen" Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt. "Und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens", betont Münker.

Tatsächlich ist die Laufleistung aber auf 160 000 Kilometer begrenzt, Materialkosten müssen bereits ab 50 000 Kilometern anteilig vom Autobesitzer getragen werden. Das sei in den Augen der Verbraucher definitiv keine "lebenslange" Garantie.

Die "Lüge" im Blickfang der Werbung könne nicht durch einen Sternchenhinweis aufs Kleingedruckte "aufgeklärt oder relativiert werden".

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