Lehman-Gläubiger können auf Geld hoffen

New York (dpa) - Das Ende der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers rückt näher. Nach mehr als dreijährigen Aufräumarbeiten soll bald erstes Geld an die Gläubiger fließen.

Nachdem am Dienstag der zuständige New Yorker Insolvenzrichter James Peck einem überarbeiteten Insolvenzplan zugestimmt hat, wird mit ersten Auszahlungen Anfang kommenden Jahres gerechnet.

Insgesamt soll verbliebenes Vermögen von rund 65 Milliarden Dollar ausgeschüttet werden. So sieht es der überarbeitete Insolvenzplan vor. Allerdings wird das Geld nicht auf einen Schlag fließen. Die Bank hat nur einen Teil des Vermögens noch in bar in der Kasse. Der überwiegende Teil sind Immobilien, die erst noch verkauft werden müssen. Damit könnte es sich noch Jahre hinziehen, bis bei Lehman Brothers endgültig die Lichter ausgehen.

Lehman Brothers war im September 2008 wegen missglückter Spekulationen auf dem US-Häusermarkt zusammengebrochen. Die Pleite hatte die Finanzkrise angefacht. Seit dieser Zeit läuft die Abwicklung der einst viertgrößten Investmentbank der Welt. Das Prozedere zog sich so lange hin, weil Lehman eng in die Finanzwelt verflochten war und Tochterfirmen in mehr als 40 Ländern hatte. Auch in Deutschland kümmert sich ein Insolvenzverwalter um die Ansprüche der Gläubiger.

Die Insolvenz gilt als die komplizierteste in der US-Geschichte. Es dauerte alleine Monate, bis die meisten Gläubiger sich hinter den jetzt vom Gericht abgenickten Insolvenzplan stellten. Denn die Geschädigten der Pleite mussten deutliche Abstriche machen. Für jeden verlorenen Dollar dürften sie am Ende im Schnitt um die 20 Cent zurückbekommen - je nachdem, wie die Geschäftsbeziehung zu Lehman war.

Der Insolvenzverwalter hatte sich auch mit der Deutschen Bundesbank und dem Bundesverband deutscher Banken einigen müssen. Nach dem aktualisierten Insolvenzplan hat der Bundesverband deutscher Banken nun noch Forderungen über 5,3 Milliarden Dollar und die Deutsche Bundesbank über 3,5 Milliarden Dollar. Aber auch sie bekommen nur einen Teil ihres reklamierten Schadens ersetzt.

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