Kirchen kommen direkt ans Geld

Ab 2015 ziehen die Banken automatisch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein. Die Weitergabe der Daten kann man verhindern.

Kirchen kommen direkt ans Geld
Foto: dpa

Düsseldorf. Wissen die Banken bald auch, woran ihre Kunden glauben? Ab dem 1. Januar kommenden Jahres wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge jedenfalls zusätzlich zur Abgeltungssteuer (25 Prozent) von den Kreditinstituten automatisch eingezogen — und an das Finanzamt abgeführt. Über diese Änderungen informieren die Kreditinstitute derzeit ihre Kunden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um diese Neuerung.

Der Staat erhebt bei Zinseinnahmen acht Prozent Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag. Für Alleinstehende gilt ein Sparfreibetrag von 801 Euro — für Verheiratete liegt dieser bei 1602 Euro. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, muss auch auf Kapitalerträge keine Kirchensteuer zahlen.

Nein, schon heute sind Zinserträge nicht nur Einkommensteuer-, sondern auch Kirchensteuer-pflichtig. „Es ändert sich nicht die Belastung, sondern nur das Verfahren“, sagt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Bisher mussten die Kirchenmitglieder ihre Konfessionszugehörigkeit entweder ihren Finanzbehörden via Steuererklärung mitteilen oder in Eigeninitiative der eigenen Bank.

Ab diesem Sommer fragen die Kreditinstitute einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST) ab, ob ein Kunde einer Religion angehört. Darüber werden sie informiert, ebenso wie über den Steuersatz. Ist der Kunde nicht Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, meldet das Amt einen „Nullwert“ zurück, und alles bleibt beim Alten.

Laut Jürgen Harmke, Sprecher der Wuppertaler Stadtsparkasse, erfahren die Mitarbeiter der Kreditinstitute nicht, welcher Religion die Kunden angehören. „Wir bekommen lediglich die steuerrelevanten Daten in verschlüsselter Form“, sagt Harmke. Datenschützer kritisieren den Vorgang, da nach dem Grundgesetz niemand verpflichtet werden kann, seine Religionszugehörigkeit zu nennen.

Ja, dagegen kann Einspruch eingelegt und ein Sperrvermerk beantragt werden. Das dafür nötige Formular kann man im Internet unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ herunterladen. Bis zum 30. Juni muss der Antrag beim BZST eingegangen sein, sonst gilt der Widerspruch erst vom kommenden Jahr an. Danach muss weiter selbst das Finanzamt informiert werden.

Die Kreditinstitute sind nicht begeistert und sehen darin einen Mehraufwand. „Das gilt für unsere Rechenzentren, aber auch für die anderen Mitarbeiter, die mehr Informationsanfragen bekommen“, sagt Jürgen Harmke.

Das ist unwahrscheinlich, da die Kirchen mit den Ländern vereinbart haben, dass Kirchensteuerhinterziehung weder buß- noch strafrechtlich verfolgt wird. In Nordrhein-Westfalen wird dies im Kirchensteuergesetz geregelt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort