Meinung Keine Frage der Abwägung

Mit ihrem Aktionsplan hat die Bundesregierung ihre Erwartung formuliert: Die Unternehmen müssen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten. Eine Selbstverständlichkeit? Nein, wie die Studie belegt.

Ein Kommentar von Ekkehard Rüger.

Ein Kommentar von Ekkehard Rüger.

Foto: Sergej Lepke

Für 20 befragte Unternehmen sind Menschenrechte zwar Teil der Risikoanalyse bei Auslandsgeschäften. Nur acht nehmen aber auch die Betroffenen vor Ort in den Blick. Gerade das ist aber Herzstück der UN-Leitlinien.

Ob Freiwilligkeit da trägt, ist zweifelhaft. Eher steht zu befürchten, dass die engagierten Firmen am Ende die Dummen sind. Nicht nur sie fordern klare gesetzliche Vorgaben für alle. Spätestens 2020 ist eine ehrliche Bilanz erforderlich — und gegebenenfalls der Mut zu Konsequenzen. Die Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen ist keine Abwägungsfrage.

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