Kaum Mittel gegen kollektive Krankmeldung

Den plötzlich als krank gemeldeten Piloten dürfte ein Fehlverhalten kaum nachzuweisen sein.

Kaum Mittel gegen kollektive Krankmeldung
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Berlin. Bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin haben sich ungewöhnlich viele Piloten krankgemeldet — offenbar aus Sorge um ihre Arbeitsplätze und aus Protest gegen die Unsicherheit, wie es mit ihnen weitergeht. Ein legales Arbeitskampfmittel sind solch kollektive Krankmeldungen nicht, wie der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing sagt. Das Problem ist jedoch, dass ein Unternehmen eine „Go Sick“-Aktion in der Praxis nicht nachweisen kann.

Bei Air Berlin arbeiten rund 8000 Beschäftigte, die bei einem Verkauf einzelner Teile oder des Unternehmens als Ganzes nichts mitentscheiden können. „Angst und Wut der Air Berliner eskalieren, weil es hier um Existenzen ganzer Familien geht“, erklärt die Gewerkschaft Verdi. Streiken dürfen sie aber nur, wenn es darum geht, einen Tarifvertrag durchzusetzen, und dies auch nur außerhalb der Friedenspflicht. Die kollektive Krankmeldung als Ausdruck dieser Angst und Wut sei zwar „offensichtlich rechtlich unzulässig“, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Robert von Steinau-Steinrück, der zum Thema einen Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift veröffentlicht hat. Wer sich krankmeldet, ohne es zu sein, kann außerordentlich gekündigt werden.

Der Arbeitgeber jedoch hat wenig Möglichkeiten zur Überprüfung: Er muss im Einzelfall für jeden Arbeitnehmer nachweisen, dass eine Krankmeldung nur fingiert war, wie Arbeitsrechtler Thüsing betont. Von Steinau-Steinrück verweist darauf, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die ein Arbeitnehmer meist nach drei Kalendertagen vorlegen muss, eine „fast unerschütterliche Beweiskraft“ zugesprochen werde — auch hier habe der Arbeitgeber kaum eine Chance, diese zu widerlegen. Eine Gewerkschaft haftbar zu machen, ist „ebenfalls schwer“, sagt von Steinau-Steinrück.

Wäre eine kurzfristige kollektive Krankmeldung gesteuert, dann wäre sie ein wilder Streik, wer dazu aufruft, hat eine Schadenersatzpflicht. Deshalb wohl erklärte die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit am Dienstagmorgen umgehend, sie habe bei Air Berlin „zu keinem Zeitpunkt dazu aufgerufen, sich krankzumelden“. Eine Haftung käme wohl auch ziemlich teuer: Laut von Steinau-Steinrück kann sich eine Fluggesellschaft bei der Krankmeldung zahlreicher Piloten nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen - muss also im Ernstfall Entschädigungen für die Passagiere und ihre eventuelle Ersatzbeförderung zahlen. Der Berliner Arbeitsrechtler nennt die kollektive Krankmeldung zusammenfassend ein „extrem schlaues Mittel“.

Zuletzt zu beobachten war es im vergangenen Herbst, als Piloten und Kabinenpersonal des Ferienfliegers Tuifly mehrere Tage für Verspätungen und Ausfälle sorgten. Im November 2015 kämpfte die Lufthansa kurz vor einem regulären Streik der Flugbegleiter mit dem Problem — wenn auch in geringerem Ausmaß.

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