Kartellamt hat keine Auswirkung auf den Benzinpreis

Das Kartellamt nimmt sich die Ölmultis vor. Auf das Rekordniveau an den Tankstellen hat das wenig Einfluss.

Berlin. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die fünf führenden deutschen Ölkonzerne eingeleitet. Doch die Autofahrer können kaum auf sinkende Preise hoffen.

Nein, das Bundeskartellamt ist keine Behörde zur Preisüberwachung. Es kümmert sich um Wettbewerb und Marktstrukturen. Das Verfahren hat auch nichts mit den aktuellen Benzinpreisen zu tun, sondern es geht um Fälle aus dem vergangenen Jahr. Nach Überzeugung des Kartellamtes wird der Mineralölmarkt in Deutschland von den fünf Konzernen BP/Aral, ExxonMobil, ConocoPhillips (Jet), Shell und Total beherrscht. Durch das Oligopol der fünf Unternehmen sei die Marktstruktur wettbewerbsfeindlich. Laut Kartellamt wären bei funktionierendem Wettbewerb die Preise niedriger.

Sie sollen Treibstoff an freie Tankstellen teurer verkauft haben, als sie selbst von ihren Endkunden an der Tankstelle verlangt haben. Also sollen sie den Sprit zu billig an den Endkunden beziehungsweise zu teuer an die freien Tankstellen verkauft haben.

Sie halten den Vorwurf für „nicht nachvollziehbar“. Aral und Shell haben computerbasierte Kontrollsysteme installiert, um den Verkaufspreis an den Tankstellen nicht unter die Abgabepreise der Raffinerien sinken zu lassen. Bei den hektischen Preisbewegungen von bis zu 13 Cent am Tag könnte es sonst leicht passieren, dass Sprit an der Tankstelle billiger ist als bei der Raffinerie. Die Bruttomarge der Tankstellen, aus der alle Kosten zu decken sind, beträgt rund elf Cent.

Das Kartellamt beobachtet die Mineralölwirtschaft seit Jahrzehnten und hat 2011 den Sektor der Tankstellen intensiv untersucht. Dabei ist herausgekommen, dass die Branche sich zwar gleichgerichtet verhält, aber nicht abspricht. Damit verstößt sie nicht gegen ein Gesetz. Die Unternehmen verstehen sich quasi blind und beobachten sich gegenseitig intensiv. Wenn eines der beiden marktführenden Unternehmen Aral oder Shell die Preise heraufsetzt, folgen alle anderen in kurzen Abständen nach. Es geht dann auch sofort wieder abwärts. Aral mit 2400 Stationen erhält täglich 5000 Anträge auf Preissenkungen von ihren Pächtern und Markenpartnern.

Wenig. Es kann nur Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen gegen Gesetze verstoßen. Hohe Preise sind kein Gesetzesverstoß; jedes Unternehmen darf frei entscheiden, wie viel es für seine Waren verlangt.

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