Gericht setzt Haftbefehl gegen Middelhoff aus

Essen (dpa) - Nach mehr als fünf Monaten Untersuchungshaft kann der frühere Topmanager Thomas Middelhoff wieder auf die Freiheit hoffen. Das Landgericht Essen setzte den Haftbefehl gegen den 61-Jährigen außer Vollzug, wie das Gericht mitteilte.

Thomas Middelhoff kommt möglicherweise wieder auf freien Fuß. (Archivfoto)

Thomas Middelhoff kommt möglicherweise wieder auf freien Fuß. (Archivfoto)

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Vor einer Haftentlassung müsse Middelhoff aber Auflagen erfüllen. Welche Auflagen das sind, teilte das Gericht zunächst nicht mit. Weitere Informationen dazu gebe es frühestens am Dienstag per schriftlicher Mitteilung, erklärte das Gericht.

Middelhoff leidet an einer Autoimmunerkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist und zunächst nur unzulänglich behandelt worden sei. Deshalb hatte die Verteidigung vor knapp zwei Wochen erneut eine Haftprüfung beantragt. Middelhoff sei in der Untersuchungshaft über Wochen einem Schlafentzug ausgesetzt gewesen, der sein Immunsystem geschwächt habe, so die Verteidigung. Der Manager ist derzeit zur Behandlung in einer Essener Klinik. Bis wann der 61-Jährige die Auflagen erfüllt haben könnte und wann er möglicherweise freikommt, blieb offen.

Der frühere Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Der Bundesgerichtshof wird wohl erst in einigen Monaten über seine Revision entscheiden. Middelhoff hatte die Taten stets bestritten.

Mehrere Versuche von Middelhoffs Rechtsanwälten, den 61-Jährigen auf freien Fuß zu bekommen, waren zuvor gescheitert. Die Richter am Landgericht Essen und am Oberlandesgericht Hamm sahen Fluchtgefahr. Der Manager hat hervorragende Auslandskontakte unter anderem nach Frankreich und die USA. Selbst als enge Freunde und Familienmitglieder Middelhoffs eine Kaution von fast 900 000 Euro anboten, blieben die Richter bisher hart.

Middelhoffs Rechtsanwälte hatten scharfe Kritik an den Haftbedingungen ihres Mandanten geübt. Dass Middelhoff in den ersten Haftwochen mindestens alle 15 Minuten kontrolliert worden sei, bezeichneten sie als „unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigten Schlafentzug“. Die Essener Vollzugsanstalt wollte nach eigenen Angaben durch die regelmäßigen Sichtkontrollen einen Suizid verhindern. „Irgendwann muss dem Martyrium ein Ende gesetzt werden“, hatte Middelhoff-Anwalt Sven Thomas der Deutschen Presse-Agentur gesagt.

Die Justiz hatte in den ersten Haftwochen Selbstmordgefahr bei dem Manager befürchtet. Middelhoff sei schließlich ein „haft-unerfahrener Mensch“, der immer „in einer ganz anderen Welt gelebt“ habe, hieß es im Justizministerium. In der JVA wurde er daher vorübergehend aus „Obhutspflicht“ unter eine besondere Überwachung gestellt.

Nach einem bisher unveröffentlichten Bericht des NRW-Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) an den Rechtsausschuss des Landes, aus dem die „Bild“-Zeitung (Montag) zitiert, wurde Middelhoff seit Haftbeginn eine Zweierzelle angeboten. Middelhoff habe das aber abgelehnt. Er ist im Gefängnis in einer gut acht Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht.

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