Nach Hiesinger-Rücktritt Führungskrise bei Thyssenkrupp: Stiftung betont Einigkeit

Essen (dpa) - In der Auseinandersetzung um den künftigen Kurs des Industriekonzerns Thyssenkrupp haben sich die IG Metall und die in die Kritik geratene Krupp-Stiftung mit einem gemeinsamen Bekenntnis zur Kontinuität zu Wort gemeldet.

Nach Hiesinger-Rücktritt: Führungskrise bei Thyssenkrupp: Stiftung betont Einigkeit
Foto: dpa

„Stiftung und Arbeitnehmervertreter haben immer auch gemeinsam für die Stabilität des Unternehmens eingestanden. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern“, zitiert die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ am Dienstag Stiftungschefin Ursula Gather und Markus Grolms, der für die IG Metall im Aufsichtsrat des Konzerns sitzt. Die Stiftung ist mit einem Anteil von 21 Prozent die größte Aktionärin des Dax-Unternehmens.

Unterdessen hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) Vertreter des Unternehmens und der Gewerkschaft zu einem Treffen eingeladen. Der Termin sei am Donnerstag geplant, hieß es aus Regierungskreisen. Die „Rheinische Post“ hatte zuvor darüber berichtet. Laschet ist seit Ende vergangenen Jahres auch Mitglied im Kuratorium der Krupp-Stiftung unter Führung von Gather.

Nach dem überraschenden Rücktritt von Thyssenkrupp-Chef Henrich Hiesinger in der vergangenen Woche waren Vorwürfe gegen die Stiftung laut geworden, sie habe dem Konzernchef in der Auseinandersetzung mit kritischen Investoren nicht genug Rückendeckung gegeben. Anteilseigner wie der schwedische Finanzinvestor Cevian oder der US-Hedgefonds Elliott hatten Hiesinger teils scharf attackiert.

Als Reaktion auf den Rücktritt hatte der Betriebsrat vor einer Zerschlagung des Mischkonzerns gewarnt. Die Belegschaft habe Gather vor diesem Hintergrund gemahnt, sich an die Satzung zu halten, berichtete die „Rheinische Post“. „Zweck der Stiftung soll es sein, die Einheit des Unternehmens Fried. Krupp dem Willen seiner Vorfahren entsprechend auch für die fernere Zukunft zu wahren“, zitierte die Zeitung aus der Präambel der Stiftungssatzung. Die Stiftung sei bei der Verwaltung des Vermögens zwar frei, sie solle jedoch im Geiste des Stifters und seiner Vorfahren darauf achten, dass die Einheit des Unternehmens möglichst gewahrt werde.

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