Firmenabschlüsse sind jetzt im Internet einsehbar

Gesetz: Bußgelder bis 25000 Euro sollen säumigen Firmen auf die Sprünge helfen. 350000 Androhungen sind verschickt.

Düsseldorf. Sie bekommen kein Urlaubsgeld, bezweifeln aber, dass Ihr Betrieb finanziell angeschlagen ist? Oder Sie möchten wissen, ob Ihre Anzahlung für die neue Küche nicht etwa in einer von Insolvenz bedrohten Firma versickert? Vielleicht interessiert Sie ja auch die Vorstandsvergütung einer bestimmten Aktiengesellschaft?

Antworten auf viele Fragen dieser Art stehen im neuen elektronischen Unternehmensregister, das für jedermann im Internet einsehbar ist. Denn dort müssen seit 2008 alle offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse einstellen. Eine Publizitätspflicht haben vor allem Kapitalgesellschaften und Genossenschaften schon seit über 20 Jahren, doch nur etwa fünf Prozent, rund 50000 Unternehmen, hielten sich bundesweit bislang daran, weil die Missachtung kaum geahndet wurde.

Das hatte in den vergangenen Jahren auch die EU mehrfach auf den Plan gerufen - zweimal ist Deutschland aus diesem Grund verurteilt worden. Ein Gesetz hat nun alles neu geregelt: Nicht die Amtsgerichte sind länger zuständig für die Veröffentlichung von Daten der Unternehmensrechnungslegung, sondern der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln. Und wer seiner Pflicht nicht nachkommt, wird nun auch zügig zur Kasse gebeten: Bußgelder bis zu 25 000 Euro sollen säumigen Unternehmen auf die Sprünge helfen.

Die neuen Vorschriften gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2006. Somit mussten in der Regel bis spätestens 31. Dezember 2007 die Abschlüsse eingereicht werden, bei abweichendem Wirtschaftsjahr gegebenenfalls später. Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung des Bundesanzeiger Verlags, berichtet, dass das neue Gesetz reichlich Wirkung zeigt: "Ende 2007 lagen bereits mehr als 150000 Abschlüsse vor. Und aktuell sind es sogar 770000." Firmen, die ihre Unterlagen nicht fristgerecht oder vollständig eingereicht haben, wurden vom Bundesanzeiger-Verlag an das Bundesamt der Justiz mit Sitz in Bonn gemeldet.

Dort wurde jüngst eigens eine Abteilung mit 98Planstellen dafür geschaffen, um Ordnungsgelder festzusetzen und auch eintreiben zu können. 350000 Androhschreiben hat die Behörde bereits losgeschickt, wie ein Sprecher des Bundesamtes erklärte, 100 000 weitere werden folgen. Dieser Brief kostet jeden Adressaten 50 Euro plus 3,50 Zustellungsgebühr, so fließen alleine durch das Androhschreiben 22,5 Millionen Euro ins Staatssäckel. Sechs Wochen Zeit haben die Unternehmen ab Zustellung Zeit, um Einspruch einzulegen oder den Abschluss nachzureichen, danach folgt die Festsetzung des Ordnungsgeldes.

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