Verbraucherschutz EuGH: 0180-Anrufe dürfen Kunden keine Zusatzgebühren kosten

Luxemburg (dpa) - Kunden dürfen für Anrufe bei Servicenummern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Verbraucherschutz: EuGH: 0180-Anrufe dürfen Kunden keine Zusatzgebühren kosten
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Zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern könnten Verbraucher nämlich davon abschrecken, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-568/15). Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Das Urteil bezieht sich nur auf Fälle, in denen Verbraucher bereits einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben - beispielsweise, indem sie ein Produkt gekauft haben. Zur Zulässigkeit von Service-Nummern allgemein äußerten sich die Richter nicht.

0180-Nummern kommen nach Angaben der Bundesnetzagentur in der Regel auf intelligenten Service-Plattformen zum Einsatz. Dort werden Anrufe Callcenter-Mitarbeitern nach bestimmten Kriterien zugeteilt, beispielsweise danach, woher sie kommen. Die Kosten trägt im Wesentlichen der Anrufer. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Luxemburger Entscheidung. Es gehöre zum Service, nach Vertragsabschluss Fragen der Kunden zu beantworten, sagte Otmar Lell, Teamleiter Handel, der Deutschen Presse-Agentur. „Es kann nicht sein, dass dafür extra Geld bezahlt werden muss.“ Bislang hätten sich allerdings nur wenige Menschen über hohe Kosten für Servicenummern beschwert. „Wir vermuten, dass die Verbraucher sich an die Zusatzgebühren gewöhnt haben“, sagte Lell.

„Service kostet“, meinte hingegen der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, Oliver Prothmann. „Dementsprechend muss der Händler schauen, wie er die Kosten gedeckt bekommt.“ Verbraucher müssten dann möglicherweise künftig auf andere Art für Serviceleistungen aufkommen. Es bleibe abzuwarten, ob etwa im Onlinehandel auf Dauer die Preise für Produkte stiegen.

Wie viele Unternehmen über die Branchen hinweg für Vertragsfragen 0180-Nummern nutzen, ist unklar. Der Verbraucherzentrale liegen darüber nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Laut Bundesnetzagentur sind knapp 300 000 Service-Nummern vergeben. Wofür diese verwendet werden, erhebt sie nicht. Im Onlinehandel setzten vor allem größere Unternehmen auf die Nummern, sagte Verbandspräsident Prothmann.

Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Dort ist der Online-Elektro-Händler Comtech angeklagt, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - eine Institution der Wirtschaft zur Selbstkontrolle - warf Comtech daher eine „unlautere geschäftliche Handlung“ vor. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, wie die entsprechende EU-Verbraucherrechte-Richtlinie auszulegen sei. „Wir sehen unsere Auffassung bestätigt“, sagte eine Sprecherin der Wettbewerbszentrale nach dem Urteil.

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