EU kippt Telekom-Vorrecht

Netzbetreiber muss auch der Konkurrenz Zugang zu Breitband-Leitungen ermöglichen.

Brüssel. Der Europäische Gerichtshof hat wieder einmal ein deutsches Gesetz gekippt. Nach dem Urteil der Luxemburger Richter ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass Deutschland die Telekom beim gemischten Glasfaser- und Kupfernetz von Vorgaben befreit, die allgemein für Netzbetreiber gelten. Bundestag und Bundesrat müssen deshalb nun zügig die beanstandeten "Regulierungsferien" aus dem vor zwei Jahren neugefassten Gesetz streichen - sonst drohen happige Strafen.

Hintergrund des Streits ist der Versuch der Politik, die Telekom zum eiligen Ausbau der Breitband-Technik und damit des schnellen Internet zu bewegen. Der Bonner Konzern hatte milliardenschwere Investitionen in das VDSL-Netz an die Bedingung geknüpft, davon zunächst einmal selbst profitieren zu dürfen. Da jedoch jeder Netzbetreiber verpflichtet ist, seinen Konkurrenten gegen einen angemessenen Preis Zugang zu seinen Leitungen zu verschaffen, pochte die Telekom auf eine gesetzlich besiegelte Ausnahmeregelung. Bundestag und Bundesrat folgten dem Wunsch für dieses "Lex Telekom".

Dadurch, so moniert nun der EU-Gerichtshof, haben sie die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörde (Bundesnetzagentur) "in unzulässiger Weise eingeschränkt". Der Verband der Telekom-Wettbewerber bejubelt die Entscheidung als "ein positives Signal für die Verbraucher". Gerade die Konsumenten litten unter der "Lex Telekom", weil sie den Aufbau neuer Dienste und Märkte verhindert und das Angebot beschränkt habe.

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass die Entwicklung des Breitbands in Deutschland hinter vielen EU-Nachbarn hinterher hinke - zum Nachteil der Verbraucher vor allem auf dem Land.

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