„Erfolg für Verbraucherschutz“: Gericht kippt Riester-Klausel

Stuttgart (dpa) - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat es dem Allianz-Konzern untersagt, eine Klausel zur Überschussbeteiligung bei Riester-Verträgen weiter zu verwenden.

„Erfolg für Verbraucherschutz“: Gericht kippt Riester-Klausel
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Die Regelung, die in allen Riester-Verträgen des Versicherers seit April 2008 enthalten ist, sei zu intransparent, bemängelten die Richter. Es geht um einen Passus, demzufolge Riester-Kunden erst dann an sogenannten Kostenüberschüssen der Versicherung beteiligt werden, wenn diese ein Garantiekapital von 40 000 Euro erreicht hat.

Das OLG wies damit am Donnerstag die Berufung des Unternehmens gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts zurück. Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Allianz allerdings noch Beschwerde einlegen.

Kostenüberschussbeteiligungen entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten für die Vertragsverwaltung geringer ausfallen als bei Vertragsabschluss erwartet. Sie sind laut Allianz ein verhältnismäßig kleiner Teil der gesamten Überschussbeteiligung, von der die Kunden profitieren. Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass die Untergrenze von 40 000 Euro Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener von dieser Art der Überschussbeteiligung ausschließe. Zudem sei diese Regelung „erst über mehrere Stationen im Sinne eines „Hürdenlaufs“ oder einer „Schnitzeljagd““ erkennbar, hieß es.

Dementsprechend zufrieden waren sie mit der Entscheidung der Richter. „Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz“, erklärte Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage zusammen mit dem Bund der Versicherten (BdV) eingereicht hatte.

Das OLG hatte bemängelt, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werde „nicht ausreichend deutlich“ gemacht, „dass bestimmte Vertragskategorien von der Kostenüberschussbeteiligung ganz ausgeschlossen sind“. Die Versicherungsbedingungen seien in diesem Punkt nicht transparent genug. „Bei einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer“ werde der Eindruck erweckt, er werde an den Kostenüberschüssen beteiligt.

Die Allianz Leben teilte mit, man werde die Urteilsgründe sorgfältig prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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