Emissionshandel: Alle Fluglinien müssen zahlen

Der Europäische Gerichtshof spricht ein Machtwort: Für Airlines aus den USA oder China gibt es keine Extrawurst.

Luxemburg. Die EU darf im kommenden Jahr auch ausländische Fluggesellschaften mit Extra-Kosten zum Klimaschutz belasten. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage dreier US-Airlines zurück. Sie hatten argumentiert, es verstoße gegen internationale Abkommen und das Völkerrecht, wenn Gesellschaften aus Drittländern Verschmutzungsrechte erwerben müssten. Mit dem „Europäischen Emissionshandelssystem” (ETS) will die EU den Ausstoß von Treibhausgasen drosseln (Az.: C-366/10).

Der Luftverkehr ist von allen Verkehrsträgern der relativ größte Luftverschmutzer: Nach einer Analyse der Universität Heidelberg fallen auf Langstrecken pro Person und Kilometer 191 Gramm Kohlendioxid an. Beim Auto sind es 143 Gramm, bei der Bahn nur 47 Gramm. Dennoch ist die Luftfahrt bislang nicht ins ETS einbezogen, bei dem die Teilnehmer für die Verschmutzung, die sie verursachen, Zertifikate benötigen. Diese werden teils gratis vergeben, teils verkauft.

Vom neuen Jahr an gilt das System auch für die Flugbranche. Und zwar für alle Gesellschaften, die EU-Flughäfen anfliegen, gleichgültig wo die Firma ihren Sitz hat. Dazu stellen die Richter fest, dass die EU berechtigt sei, die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit an Auflagen zu binden.

Dem EU-Vorhaben zufolge sollen alle betroffenen Gesellschaften zunächst 15 Prozent der Verschmutzungsrechte bezahlen. Der zunächst kostenlose Anteil von 85 Prozent soll später sinken und Fluglinien zum Einsatz klimafreundlicherer Technik animieren. Widerspenstigen Airlines drohen saftige Geldstrafen oder sogar ein Flugverbot innerhalb der EU. Für Flugpassagiere könnte ein Ticket für einen Langstreckenflug durch den Emissionshandel bis zu 12 Euro teurer werden, schätzt die EU.

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