Durch Software-Fehler: Finanzamt erstattet 6000 Euro Steuern zu viel

Eine üppige Rückerstattung kam einem leitenden Angestellten aus dem Rheinland seltsam vor. Inzwischen ist klar, wo der Fehler lag. Es könnte weitere Fälle geben.

Eine Nachprüfungspflicht von Steuerbescheiden besteht nicht.

Eine Nachprüfungspflicht von Steuerbescheiden besteht nicht.

Foto: Oliver Berg

Düsseldorf. Als Walther Schmidt (Name geändert) seinen Einkommensteuerbescheid 2017 erhielt, wurden ihm damit 10.838,92 Euro rückerstattet — 6000 Euro mehr als erwartet. Der leitende Angestellte eines Weltkonzerns mit Sitz im Rheinland entschied sich, dem Finanzamt den Sachverhalt anzuzeigen und sich auf Ursachenforschung zu begeben.

Inzwischen ist klar: Der Fehler lag an der von Schmidt verwendeten Software, dem Programm „Steuersparerklärung“ der Internetplattform „steuertipps.de“. Die neueste Version hatte eine Änderung der Anlage N nicht berücksichtigt. Seit 2017 soll in einer bestimmten Zeile der gesamte Bruttoarbeitslohn eingetragen werden; bis dahin musste dort der „Arbeitslohn für mehrere Jahre“, eine firmeninterne Sonderzahlung, abgezogen werden. Das nicht entsprechend angepasste Übertragungsmodul des Softwareanbieters sorgte im offiziellen Elster-Programm der Finanzverwaltung für falsche Berechnungsgrundlagen.

Der Anbieter hat das Problem nach eigenen Angaben mit einem Update am 12. Juli behoben. Die Kunden sollen im nächsten Newsletter Ende Juli auf den Fehler aufmerksam gemacht werden. Aber wie viele Fälle es gibt, ist völlig unklar.

Laut „steuertipps.de“ werden mit der Software jährlich rund eine Million Steuererklärungen erstellt. Bisher seien auf der Basis des Problems fünf Fälle bekannt — was aber nur für die geringe Neigung der meisten Steuerpflichtigen spricht, zu hohen Rückerstattungen nachzugehen. Denn eine Nachprüfungspflicht von Steuerbescheiden besteht nicht.

Zwar kann das Finanzamt nach Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben wurde, noch weitere vier Jahre mit einem Änderungsbescheid zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen oder zu wenig gezahlte Steuern zurückfordern. Aber im konkreten Fall wird es wohl keine weiteren Nachforschungen geben. Es sei nicht erkennbar, mit welcher Software die Erklärung erstellt worden sei, so die Oberfinanzdirektion. Ein Hinweis, den Schmidt nicht nachvollziehen kann: Die Elster-Mitteilung der Software enthalte eine Fußzeile, die eine Identifizierung ermögliche.

Schmidts Anfrage, ob es eine finanzielle Anerkennung für seine Steuerehrlichkeit gebe, wurde im Übrigen vom Finanzamt negativ beschieden. Eine Mitarbeiterin schrieb ihm: „Ein reines Gewissen ist ja auch eine Art Belohnung.“

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