Bund der Versicherten: Klassische Lebensversicherung ist tot

München/Hamburg (dpa) - Die Bundesregierung will bei künftigen Verträgen von Lebensversicherungen keinen festen Garantiezins mehr vorgeben.

Bund der Versicherten: Klassische Lebensversicherung ist tot
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Nach Ansicht des Bundes der Versicherten hat die Lebensversicherung ohne einen Garantiezins endgültig ausgedient. „Die Altersvorsorge mit einer klassischen Lebensversicherung ist einfach tot“, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Nach ihrer Ansicht entfällt das wichtigste Argument für den Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Die Versicherungsbranche äußerte sich skeptisch.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz soll zum 1. Januar 2016 grundlegend geändert und an die Vorgaben der neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften (Solvency II) angepasst werden. Unter diesem europaweit einheitlichen System werde der bisherige Höchstrechnungszins - auch Garantiezins genannt - für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr benötigt, heißt es im Finanzministerium. Größeren Unternehmen will das Ministerium den Zins, mit dem Kunden sicher rechnen können, für Neuverträge künftig nicht mehr vorgeben. Die Versicherer könnten trotz des Wegfalls des Höchstrechnungszinses aber weiterhin Garantieversprechen abgeben, betont das Ministerium.

Bisher legt das Ministerium den für alle Lebensversicherer geltenden Garantiezins auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesfinanzaufsicht Bafin fest. In den letzten Jahren wurde er wegen den anhaltenden Niedrigzinsen kontinuierlich gesenkt, seit Anfang des Jahres liegt er bei 1,25 Prozent. Für Altkunden ändert sich durch die geplante Neuregelung nichts.

Der Branchenverband GDV forderte, dass der Höchstrechnungszins weiterhin für alle Lebensversicherer gelten soll. Auch die Versicherungsmathematiker der einflussreichen Deutschen Aktuarvereinigung machen sich für eine Beibehaltung der Vorgabe bei klassischen Lebensversicherungsprodukten stark - allerdings mit Anpassungen.

Der Bundesverband der Versicherungskaufleute sprach von einem falschen Signal: „Obwohl Altverträge, die bis Ende 2015 abgeschlossen wurden, von der Abschaffung des Garantiezinses nicht betroffen wären, würde dieser Einschnitt die Attraktivität dieses wichtigen Altersvorsorgeprodukts schmälern.“ Die Lebensversicherer könnten zwar auch künftig eine Verzinsung garantieren, diese würde sich aber von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

Die klassische Lebensversicherung mit einem lebenslangen Garantiezins ist in Deutschland allerdings schon zunehmend zu einem Auslaufmodell geworden. Nach den Versicherungen Generali und Talanx hatte im September auch der Branchenriese Ergo eine Abkehr von dem klassischen Modell angekündigt.

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