BGH kommt erneut Verbrauchern im Streit um Kreditgebühren entgegen

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um Kreditgebühren kommt der Bundesgerichtshof erneut den Verbrauchern entgegen. Nach einem Urteil vom Dienstag können Bankkunden mit alten Kreditverträgen auch nach Jahren unzulässige Gebühren zurückfordern (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14).

BGH kommt erneut Verbrauchern im Streit um Kreditgebühren entgegen
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Das BGH-Urteil könnte Banken und Sparkassen Milliarden kosten. Verbraucheranwälten liegen eigenen Angaben zufolge Tausende von Verfahren vor. Die Stiftung Warentest schätzt, dass sich die Rückerstattungen der Kreditwirtschaft wegen des neuen Urteils auf rund sieben Milliarden Euro belaufen könnten. Die deutsche Kreditwirtschaft erklärte: „Eine genaue Bewertung des BGH-Urteils wird erst nach dem Vorliegen der Entscheidungsgründe möglich sein.“

Das Urteil gilt für Rückforderungsansprüche, die zwischen 2004 und 2011 entstanden sind. Es gebe eine „immense Zahl von Rechtsstreitigkeiten“ in den unteren Instanzen, sagte auch der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers.

Die BGH-Richter gaben zwei Kunden recht, die die Banken Santander und CreditPlus verklagt hatten. Die Privatleute wollten Bearbeitungsgebühren zurück haben, die sie für die Aufnahme von Krediten zwischen 2006 und 2008 zahlen mussten. Sie beriefen sich dabei auf ein entsprechendes BGH-Urteil vom Mai. Doch die Banken weigerten sich mit dem Argument, die Forderungen seien verjährt.

„Ihre Ansprüche sind nicht verjährt“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht berief sich auf eine Ausnahme vom Gesetz, das eigentlich von einer Verjährungsfrist von drei Jahren ausgeht. Wiechers betonte zugleich, dass das Urteil nicht endlos rückwirkend gelte: „Alles das, was vor 2004 an Ansprüchen entstanden ist, ist verjährt.“

Das Gericht klärte damit eine höchst umstrittene Rechtslage. Denn unproblematisch war bisher nur die Rückzahlung von Extragebühren für Kredite, die 2011 und später geschlossen worden sind. Unklar war jedoch, wann die sich aus älteren Verträgen ergebenden Forderungen der Kunden verjähren. Die deutsche Kreditwirtschaft mit den fünf wichtigsten Branchenverbänden erklärte, laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren würden von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben.

Bereits die Vorinstanzen hatten die Fälle unterschiedlich entschieden: So hielt das Landgericht Mönchengladbach die Rückforderungen der 2006 und 2008 aufgenommenen Darlehen für verjährt. Das Landgericht Stuttgart sah die Klage für den 2008 aufgenommenen Kredit dagegen als noch rechtzeitig an.

Der BGH hob diese Urteile jetzt auf und entschieden die Fälle zugunsten der Kunden. Es muss nicht neu verhandelt werden.

Kreditnehmer müssten die Erstattung der unrechtmäßigen Gebühren selbst einfordern, betont die Stiftung Warentest. Von sich aus würden die Banken nichts zahlen. Wenn sich die Bank sich nicht rühre oder die Erstattung verweigere, könnten Betroffene einen Rechtsanwalt beauftragen und vor Gericht ziehen.

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