Bewährungsstrafe für Steuerhinterzieher Zumwinkel

Glimpfliches Ende eines peinlichen Prozesses: Das Bochumer Gericht erspart dem ehemaligen Postchef das Gefängnis.

Bochum. Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel (Foto) ist für die Hinterziehung von knapp einer Million Euro Steuern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Bochumer Landgericht entschied gestern zudem, dass der ehemalige Spitzenmanager bis Jahresende eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen muss. Das bereits rechtskräftige Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte für eine mildere Strafe plädiert.

Zumwinkel hatte gestanden, Teile seines Vermögens in einer Liechtensteiner Stiftung deponiert und damit dem Finanzamt verborgen zu haben. Laut Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel wurden inzwischen 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren nachgezahlt.

Darin enthalten sind offensichtlich auch Steuern, deren Hinterziehung wegen Verjährung strafrechtlich keine Rolle mehr spielt. Angeklagt war nur die Hinterziehung von exakt 967 815,96 Euro an Steuern und Solidaritätszuschlägen.

Der Vorsitzende der 12. Strafkammer, Wolfgang Mittrup, sprach in der Urteilsbegründung deutliche Worte. Der Angeklagte sei bei seiner Steuerhinterziehung "akribisch, dauerhaft und mit krimineller Energie" vorgegangen. Er habe "seine Vorbildfunktion nicht erfüllt".

Insofern sei seine eigentlich beeindruckende Lebensleistung deutlich geschmälert. Es sei völlig unverständlich, dass sich vermögende Menschen wie Klaus Zumwinkel zu solchen Straftaten hinreißen ließen. "Allein mit dem Streben nach immer mehr Reichtum ist das wohl nicht erklärbar", so der Vorsitzende Richter.

Zugunsten Zumwinkels würdigte das Gericht sein umfassendes Geständnis. Der Anklagevertreter äußerte aber auch Unverständnis über sein Verhalten: "Selbst wenn er die Steuern gezahlt hätte, hätte ihn jeder vernunftbegabte Mensch immer noch als reich bezeichnet."

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