Bankenaufsicht soll bis 2014 kommen

Brüssel (dpa) - Die neue europäische Bankenaufsicht in der Eurozone soll spätestens vom 1. Januar 2014 an „voll funktionsfähig“ sein. Dies geht aus einem Zeitplan für die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion hervor, den EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy am Donnerstag in Brüssel veröffentlichte.

EU-Diplomaten bestätigten jedoch zugleich, dass der Rechtsrahmen für die Bankenaufsicht voraussichtlich nicht - wie vom EU-Gipgfel im Oktober beschlossen - bis zum Jahresende fertiggestellt sein wird.

Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten Ende der kommenden Woche über Van Rompuys Vorschläge. Dabei werden sie sich auch mit der schon im Oktober von vielen Experten vorhergesagten Verzögerung bei der Arbeit am rechtlichen Rahmen für die Bankenaufsicht befassen müssen. Diplomaten sagten, ein Beschluss der Finanzminister beim nächsten Treffen am 12. Dezember sei unwahrscheinlich. Man werde „ein paar Wochen länger“ brauchen. Frankreichs Präsident François Hollande hatte im Oktober trotz vielfacher Warnungen darauf bestanden, dass der rechtliche Rahmen bis zum Jahresende stehen müsse.

In dem von Van Rompuy vorgelegten Gipfel-Papier über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion heißt es, der Euro-Rettungsfonds ESM solle schon bis Ende März 2013 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass sich unter Druck geratene Banken dort direkt rekapitalisieren können. Dies ist nach Ansicht Deutschlands und anderer Staaten nur dann möglich, wenn es auch eine funktionierende europäische Bankenaufsicht gibt.

Noch 2013 muss gemäß dem Zeitplan, den Van Rompuy den Staats- und Regierungschefs vorlegt, ein gemeinsamer Mechanismus für die Abwicklung von Krisenbanken vereinbart werden. Damit soll verhindert werden, dass die Bankenrettung auch weiterhin massiv die Haushalte der Eurostaaten belastet. Der Mechanismus soll für den Kriseneinsatz über einen Fonds verfügen, in den alle Banken einzahlen müssen.

In dem Zeitplan Van Rompuys für eine ganze Reihe von Beschlüssen zur Schaffung von mehr Gemeinsamkeit in der Wirtschaftspolitik und mehr Stabilität in der EU werden die umstrittenen gemeinsamen Anleihen (Eurobonds) nicht mehr vorgeschlagen. Sie werden unter anderem von Deutschland strikt abgelehnt. Diplomaten sagten, falls tatsächlich eine neue „Haushaltskapazität“ für die 17 Staaten der Eurozone geschaffen werde, so verfügten die Staaten über genügend Finanzmittel.

Van Rompuy schlägt vor, dass die Eurostaaten mit den EU-Institutionen Verträge über Strukturreformen abschließen können und unter bestimmten Umständen auch müssen, um die Wirtschaft des eigenen Landes wieder wettbewerbsfähig machen zu können. Solche Maßnahmen könnten von der „Haushaltskapazität“ unter bestimmten Umständen und zeitlich begrenzt unterstützt werden. Dieser „Eurozonen-Haushalt“ solle auch dazu dienen, ab 2014 plötzliche Wirtschaftseinbrüche in einzelnen Staaten zu verhindern oder zumindest zu lindern, um Auswirkungen auf andere Länder zu verhindern.

Der Euro-Sonderhaushalt innerhalb der EU müsse so finanziert werden, dass er nicht zu einer Ausweitung der staatlichen Ausgaben oder der Steuerbelastung innerhalb der Eurozone führe. Er könne durch Beiträge der Mitglieder oder eigene Einnahmen oder beides finanziert werden. Die „Haushaltskapazität“ solle aber auch die Möglichkeit bekommen, an den Finanzmärkten Geld zu leihen. Dies sei eine „geeignete Grundlage“ für gemeinsame Anleihen, ohne jedoch Staatsschulden zu vergemeinschaften, heißt es in dem Papier. Man müsse dann auch auf europäischer Ebene eine Art „Finanzministerium“ mit „eindeutig definierter Zuständigkeit“ schaffen.

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