Auf die DSGVO folgt die ePrivacy-Verordnung

Die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Mai in Kraft getreten. Der darauf folgende Ansturm auf die Behörden zeigt, dass zahlreiche Fragen bestehen, die im Vorfeld nicht hinreichend beantwortet wurden.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist mit einer Fülle neuer Vorschriften für den Daten- und Verbraucherschutz offiziell am 25.05.2018 in Kraft getreten Die ePrivacy-Verordnung sollte zeitgleich wirksam werden. Bisher wurde aber nur ein Entwurf verabschiedet.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist mit einer Fülle neuer Vorschriften für den Daten- und Verbraucherschutz offiziell am 25.05.2018 in Kraft getreten Die ePrivacy-Verordnung sollte zeitgleich wirksam werden. Bisher wurde aber nur ein Entwurf verabschiedet.

Foto: Patrick Pleul

Markus Beckedahl, Gründer des Portals Netzpolitik.org, sagte kürzlich in einem Interview, dass die Verordnung auch bei Unternehmen bewirkt habe, dass diese sich verstärkt mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen.

Die befürchteten Abmahnwellen hat Beckedahl allerdings nicht feststellen können. Stattdessen gebe es einzelne Fälle, in denen Unternehmen versuchten, ihre Wettbewerber abzumahnen. Dies sei vor allem ein deutsches Phänomen, sagt er. Würde man das Gesetz so ändern, dass mit der ersten Abmahnung keine Kosten verbunden seien sondern sie lediglich eine Warnung darstelle, könne man dafür sorgen, dass weniger Abmahnungen dieser Art einträfen.

Die große Verunsicherung sowohl in kleinen Unternehmen als auch unter Privatpersonen führt Beckedahl darauf zurück, dass von Seiten der Bundesregierung zu wenig über die Vorgaben, Vorgehensweisen und Konsequenzen der DSGVO informiert worden sei. Er verweist zudem darauf, dass Lücken in der DSGVO von ihrer "kleinen Schwester" geschlossen werden könnten, der hier ausführlich beschriebenen ePrivacy-Verordnung, die eigentlich zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten sollte. Bisher wurde lediglich ein Entwurf vom EU-Parlament verabschiedet, der insbesondere von der Werbe- und Verlagswirtschaft kritisiert wird. Die abschließende Verhandlung steht noch aus.

Zu den größten Kritikern der ePrivacy-Verordnung gehören laut einem Bericht der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) Datenkonzerne sowie unter anderem deutsche Presseverlage und ihre Dachverbände. Einer der Kritiker ist Matthias Döpfner, Chef des Springer-Verlags und des Zeitungsverbandes BDZV.

Die Verleger sehen ihr Finanzierungsmodell gefährdet, welches darauf beruht, dass die Leser die Seiten kostenlos aufrufen können und dafür quasi mit ihren Daten bezahlen. Das bedeutet, dass durch Cookies und Tracking Nutzerprofile erstellt werden, auf deren Grundlage personalisierte Werbung eingeblendet wird. In Zukunft soll dieses unsichtbare Tracking allerdings nicht mehr ohne die Zustimmung der Nutzer erfolgen. In einer Umfrage der EU-Kommission sprachen sich fast 90 Prozent der Europäer für eine solche Opt-In-Lösung im Browser aus. Kritiker hingegen befürchten, dass kaum ein Nutzer freiwillig der Weiterverwertung seiner Daten zustimmen würde und die Seiten so einen Großteil ihrer Werbeeinnahmen verlieren werden - und im schlimmsten Fall Webangebote schließen müssen.

Kritisiert wird auch, dass die großen amerikanischen Unternehmen wie Facebook, Google und Amazon von der Verordnung vorrangig profitieren und nur europäische Unternehmen darunter leiden würden. Denn Facebook habe beispielsweise schon eine Login-Funktion, mit der die Zustimmung für alle Tracking-Funktionen und Cookies auf einmal abgefragt und gespeichert werden könne.

Laut CEO setzen sich jedoch auch diese Unternehmen gegen eine starke ePrivacy-Verordnung ein. Allerdings hielten sich diese Unternehmen in der Öffentlichkeit mit ihrer Kritik zurück. Laut Verbraucherschützer Florian Glatzner gilt das Koppelungsverbot zudem für alle Unternehmen und somit auch für Google und Facebook. Dieses soll dafür sorgen, dass Seiten auch dann aufgerufen werden können, wenn der Nutzer die Verwendung von Cookies ablehnt.

Bildrechte: Flickr GDPR & ePrivacy Regulations Dennis van der Heijden CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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