Abwassergebühren Abwassergebühren: Mönchengladbach, Moers, Krefeld, Wuppertal und Bonn spitze

Bei den kommunalen Gebühren in NRW liegt vieles im Argen, meint der Bund der Steuerzahler. Er fordert mehr Transparenz im Sinne der Verbraucher.

Symbolbild

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Foto: Jens Büttner

Düsseldorf. Kaum sechs Wochen ist es her, da sorgte eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für Schlagzeilen: Von den bundesweit zehn teuersten Städten in Sachen Abwassergebühren liegen fünf in Nordrhein-Westfalen: Mönchengladbach, Moers, Krefeld, Wuppertal und Bonn.

Ein wesentlicher Grund für diese fragwürdigen Spitzenplätze liegt in der Kalkulation der Kapitalkosten. Dieser Bereich kann bis zu zwei Drittel des Gebührensatzes ausmachen. Der Bund der Steuerzahler NRW kritisiert, dass viele Kommunen einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 Prozent zugrunde legen. Sie gehen also davon aus, dass sich das im Kanalsystem langfristig gebundene Eigenkapital mit 6,5 Prozent rentieren sollte. Mit anderen Worten: Stünde das Geld zur freien Verfügung, unterstellt die Kommune eine Rendite von 6,5 Prozent am Kapitalmarkt.

Heinz Wirz, Chef des Bundes der Steuerzahler in NRW, hält das angesichts der seit Jahren extrem niedrigen Zinsen für „Abzocke“ und fordert die neue Landesregierung zum Handeln auf. „Es geht darum, sich um die Belange der Bürger zu kümmern. Die Abwassergebühren in NRW könnten vielfach deutlich niedriger sein“, so Wirz.

Rechtlich ist das Verhalten der Kommunen in Ordnung. Mehrere Verwaltungsgerichte und auch die Gemeindeprüfungsanstalt haben die hohen kalkulatorischen Zinsen für rechtens erklärt. Ein Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist noch anhängig. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird die hohen Zinsen ebenfalls prüfen.

Die Untersuchung aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch den Steuerzahlerbund zeigt, dass die Unterschiede bei den Abwassergebühren gewaltig sind. Im Schnitt muss ein Musterhaushalt in diesem Jahr 724,17 Euro zahlen, 0,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor (siehe Grafik).

Sehr kritisch sieht der Verband auch die Abfallgebühren an Rhein und Ruhr. „Die Städte und Kreise weigern sich, uns mitzuteilen, welchen Preis sie für die Müllverbrennung zahlen müssen“, so Wirz. Diese Kosten seien „geheime Kommandosache“.

Der Versuch des Steuerzahlerbundes, die Auskünfte mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, sind gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Februar dieses Jahres geurteilt, dass eine geplante Veröffentlichung keine Eilbedürftigkeit darstelle. „Bei den Verbrennungsentgelten herrscht in Nordrhein-Westfalen ein rechtsfreier Raum“, sagte Wirz. Hinter vorgehaltener Hand sprächen zahlreiche kommunale Vertreter von Marktversagen zulasten der Gebührenzahler.

Dies gelte nicht nur für die Verbrennung des Mülls, sondern auch für das Einsammeln und den Transport des Abfalls. Viele Kommunen hätten vor einigen Jahren die Kosten in diesem Bereich durch EU-weite Ausschreibungen senken können. Davon könne inzwischen keine Rede mehr sein. Es gebe bei den Anbietern monopolartige Strukturen. So hätten sich die Preise im sauerländischen Sundern nach der Neuausschreibung fast verdoppelt. Höhere Gebühren gebe es auch in Meerbusch. Einige Kommunen dächten inzwischen darüber nach, das Abfallgeschäft wieder in Eigenregie anzupacken.

Ein vierköpfiger Musterhaushalt, dessen 120-Liter-Restmülltonne jede Woche geleert wird, zahlt in NRW im Schnitt eine Gebühr von 347,28 Euro im Jahr. Bei 14-täglicher Leerung werden im Schnitt 265,24 Euro fällig. Wenn der Abfall nur alle vier Wochen abgeholt wird, kostet das jährlich knapp 206 Euro.

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