„Gasrebellen“ besiegen Eon

Hamburger Landgericht erklärt schwammige Vertragsklauseln für unwirksam.

Hamburg. Der regionale Versorger Eon Hanse hat den seit viereinhalb Jahren dauernden Hamburger "Gasrebellen-Prozess" verloren. Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Gaspreiserhöhung aus 2004 unterlag das Unternehmen am Dienstag vor dem Landgericht gegen 52 Kunden.

Sie hatten die Erhöhung abgelehnt und waren mit einer von der Verbraucherzentrale Hamburg geförderten Sammelklage dagegen vorgegangen. Das Gericht gab den Klägern Recht. Die Klausel ihrer Verträge, die die Preiserhöhung regelte, sei insgesamt zu vage formuliert und deshalb unwirksam. (Az: Landgericht Hamburg 301 o 32/05)

Die Verbraucherzentrale Hamburg sprach nach dem Urteil von einem "Sieg für alle Gaskunden in Deutschland". Da neben Eon Hanse viele weitere Anbieter ähnliche Klauseln verwendeten, hätten eventuell bis zu 17 Millionen Kunden Chancen, sich rückwirkend zu Unrecht gezahlte Preiserhöhungen zurückzuholen, sagte Geschäftsführer Günter Hörmann.

Eon Hanse kündigte Berufung an und widersprach der Einschätzung der Klägerseite energisch. Aus dem Urteil seien keine finanziellen Ansprüche abzuleiten, sagte ein Sprecher. Auch Folgen für Kunden anderer Unternehmen seien nicht erkennbar, da alle Firmen unterschiedliche Formulierungen in ihren Verträgen gebrauchten.

Als bundesweit erste Sammelklage gegen Gaspreiserhöhungen hatte der Hamburger Prozess der 52 Gaskunden zu Beginn im Jahr 2005 große Aufmerksamkeit erregt. Inzwischen gab es aber schon Entscheidungen in ähnlichen Fällen unter anderem vor dem Landgericht Bremen.

Auch der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst, zu dem sich erst in den vergangenen Jahren nach und nach erste Grundsätze der Rechtsprechung herauskristallisierten.

Grund für das ungewöhnliche lange Verfahren in der Hansestadt war unter anderem ein langer und zäher Streit zwischen den Parteien um die Offenlegung von unternehmensinternen Preiskalkulationen sowie ein Richterwechsel.

Ursprünglich wollten Verbraucherzentrale und Kläger Eon Hanse zur Veröffentlichung seiner Berechnungen zwingen, um publikumswirksam nachzuweisen, dass der Anbieter trotz ohnehin hoher Gewinne die Preise erhöhte. Das Unternehmen bestreitet dies.

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