Hintergrund Worauf Union und SPD sich (bisher) geeinigt haben

Berlin (dpa) - Um heikle Punkte wurde bis zuletzt gerungen - viele Pläne einer neuen Regierung aus Union und SPD, wurden aber schon bekannt, wie auch aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrags hervorgeht.

Hintergrund: Worauf Union und SPD sich (bisher) geeinigt haben
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Ein Überblick:

WOHNEN: Die Mietpreisbremse für Ballungsräume soll nachgeschärft werden - mit einer Auskunftspflicht zur Vormiete. Ein „Baukindergeld“ von 1200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre soll es Familien bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erleichtern, zu bauen oder zu kaufen. Auch über 2019 hinaus will der Bund Milliarden in den sozialen Wohnungsbau stecken. Über eine Reform der Grundsteuer soll zudem mehr Bauland verfügbar gemacht werden.

AGRAR & ERNÄHRUNG: Verbraucher sollen Fleisch aus besserer Haltung an einem staatlichen Tierwohllabel erkennen können. Mit dem umstrittenen Massentöten männlicher Küken soll bis Ende 2019 Schluss sein, die Verbreitung des Wolfs eingedämmt werden. Die Nutzung des umstrittenen Unkrautgifts Glyphosat soll so bald wie möglich enden.

LEBENSMITTEL: Um eine gesündere Ernährung zu erleichtern, soll die Nährwert-Kennzeichnung bei bestimmten Lebensmitteln weiterentwickelt werden - indem der Gehalt „gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird“. Erreicht werden soll auch, dass der Gehalt an Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten gesenkt wird. Damit weniger Lebensmittel auf dem Müll landen, soll das Mindesthaltbarkeitsdatum überprüft werden, es gilt als eine Ursache für unnötiges Wegwerfen noch guter Produkte.

KLIMA & ENERGIE: Eine Kommission soll bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm zum Klimaschutz erarbeiten. Jeder Bereich, auch Verkehr und Landwirtschaft, muss künftig eigene Klimaziele erreichen. Außerdem soll ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vorgelegt werden. Zur Besserung der Luftqualität prüfen Union und SPD Nachrüstungen bei älteren Diesel-Fahrzeugen direkt am Motor. Die Elektromobilität soll stärker gefördert werden.

RENTE I: Bis 2025 sollen das Rentenniveau (das Verhältnis der Rente zum Lohn) nicht unter 48 Prozent fallen und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Über die Zeit danach soll bis März 2020 eine Rentenkommission nachdenken. Müttern, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, soll auch das dritte Jahr Erziehungszeit angerechnet werden.

RENTE II: Wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten. Selbstständige sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Wer neu wegen Krankheit frühzeitig Erwerbsminderungsrente bekommt, soll so behandelt werden, als wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte.

KRANKENVERSICHERUNG: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen ab 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden - bisher zahlen letztere etwas mehr.

PFLEGE: 8000 neue Fachkräfte sofort und eine konzertierte Aktion unter anderem mit einer Ausbildungsoffensive und Anreizen für mehr Vollzeit sollen die Personalsituation entspannen. Geplant sind zudem einfachere Möglichkeiten für vorübergehende Aus- und Erholungszeiten für Angehörige. Eine bessere, gleichmäßigere Bezahlung soll es durch flächendeckende Tarifverträge und eine Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West geben.

ARBEITSMARKT: Das zunächst gescheiterte Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll nun kommen - für Firmen ab 45 Mitarbeitern. Bei 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden müssen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte sinken. Für Langzeitarbeitslose soll ein neues Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ kommen. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug ordnen und steuern.

FAMILIEN: Das Kindergeld soll um 25 Euro pro Kind und Monat steigen, der Kinderfreibetrag steigt entsprechend. Auch der Kinderzuschlag für Einkommensschwache soll erhöht werden. Kinderrechte sollen eigens im Grundgesetz verankert werden. Eingeführt werden sollen auch Gutscheine für Haushaltshilfen, damit zum Beispiel jemand die Wohnung sauber macht, wenn Betroffene dies selbst nicht gut leisten können.

BILDUNG: Durch eine Grundgesetzänderung soll der Bund mehr Geld in die Schulen stecken können, bisher geht das nur bei finanzschwachen Kommunen. Zwei Milliarden Euro sind zum Ausbau von Ganztagsschulen und -betreuung geplant. Grundschüler sollen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bekommen. Außerdem geplant sind eine Milliarde Euro für eine Bafög-Reform, 600 Millionen Euro zur besseren Ausstattung von Unis und fünf Milliarden Euro für den „Digitalpakt“ für Schulen.

BAHN: Mit einem „Schienenpakt“ von Politik und Wirtschaft sollen bis 2030 doppelt so viele Bahnkunden gewonnen und mehr Güter in Zügen transportiert werden.

FINANZEN: Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise wegfallen - in dieser Wahlperiode mit einem „deutlichen ersten Schritt“, der rund 90 Prozent der Zahler voll entlastet. Steuererhöhungen für die Bürger soll es nicht geben. Für den Haushalt gilt weiter das Ziel einer „schwarzen Null“, also keiner neuen Schulden. Die Länder sollen bis 2021 insgesamt acht Milliarden Euro für Flüchtlingskosten erhalten.

SICHERHEIT: Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sollen je 7500 zusätzliche Stellen bekommen, die Justiz mindestens 2000 neue Stellen. Für den Umgang mit Terrorgefährdern sollen bundesweit einheitliche Standards kommen. Zur Videoüberwachung heißt es, sie solle an Brennpunkten eingesetzt und „verhältnismäßig und mit Augenmaß“ ausgebaut werden.

ASYL: Asylverfahren sollen in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“ stattfinden. „Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten“, heißt es ausdrücklich.

FAMILIENNACHZUG: Der Nachzug der Kernfamilie von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz, etwa aus Syrien, bleibt bis 31. Juli ausgesetzt. Für die Zeit danach ist geplant: Ab August dürfen auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nach Deutschland nachholen, aber nur in begrenztem Umfang von bis zu 1000 Menschen pro Monat. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung.

VERTEIDIGUNG: Rüstungsexporte sollen auch mit strengeren Richtlinien weiter eingeschränkt werden. Die Bundeswehrtruppen in Afghanistan und Mali sollen aufgestockt, die militärische Beteiligung am Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat soll dagegen eingeschränkt werden.

ENTWICKLUNG: Die Etats für Verteidigung und Entwicklungshilfe sollen künftig in gleichem Maß steigen. Zusätzliche Haushaltsspielräume in der Legislaturperiode sollen prioritär hierfür genutzt werden.

EUROPA: Deutschland soll in der Debatte für eine Stärkung der EU aktiv werden. Gemeinsam mit Frankreich soll die Eurozone reformiert werden. Ziel ist zudem eine „solidarische Verantwortungsteilung in der EU“ in der Flüchtlingspolitik. Generell gilt: „Wir sind zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit.“

DIGITALISIERUNG: Bis 2025 soll es flächendeckend schnelles Internet mit Gigabit-Netzen geben, dafür soll ein Fonds von 10 bis 12 Milliarden Euro sorgen. Im Internet sollen weiter alle Inhalte mit gleichem Tempo transportiert werden - die Netzneutralität bleibt. Zudem soll es unter anderem eine Daten-Ethikkommission geben.

VERBRAUCHERSCHUTZ: Für Fälle mit vielen Betroffenen wie beim Dieselskandal soll eine Musterfeststellungsklage spätestens ab November 2018 möglich werden. Bei Buchungs- und Vergleichsplattformen im Internet soll mehr Transparenz etwa über die Gewichtung von Ergebnissen und mögliche Provisionen geschaffen werden.

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