Verschärfung der Asylpolitik Wird Deutschland zum Abschiebeland?

Berlin (dpa) - Es ist nicht die erste Verschärfung der Asylpolitik seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise Ende 2015. Vor allem der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat die Sorgen um die innere Sicherheit weiter verschärft.

Verschärfung der Asylpolitik: Wird Deutschland zum Abschiebeland?
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Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber steigt. Aber mit den Abschiebungen geht es der großen Koalition zu langsam voran.

Kritiker sehen Deutschland auf dem Weg vom Aufnahme- zum Abschiebeland. Was sagt die Bundesregierung dazu?

Die sieht das natürlich anders. Innenminister Thomas de Maizière sagt: „Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung hat stets zwei Seiten: Diejenigen, die schutzbedürftig sind, sollen integriert werden. Diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen unser Land wieder verlassen.“ Mit anderen Worten: Wer keinen Schutz braucht, der muss gehen - notfalls auch unter Zwang.

Woran stoßen sich die Kritiker?

Was einen härteren Umgang mit Gefährdern angeht, herrscht in der Politik weitgehend Konsens, auch unter dem Eindruck des Weihnachtsmarkt-Attentats. Vorbehalte gibt es aber gegen Einzelregelungen: So sollen Menschen, die schon länger in Deutschland sind, unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch überraschend abgeschoben werden können - bisher galt eine einmonatige Widerrufsfrist. Am größten war die Kritik am geplanten Auslesen von Asylbewerber-Handys. Von einem „gläsernen Flüchtling“ ist die Rede. Die Bundesregierung sieht darin aber ein legitimes Mittel, um in bestimmten Fällen Identitäten zu klären.

Wie läuft das Auslesen des Handys konkret ab?

Wenn das Handy nicht zugänglich ist, wird der Besitzer aufgefordert, beim Entsperren - etwa über die PIN - zu helfen. Sollte er dieser „Verpflichtung“ nicht nachkommen, „ist die Behörde berechtigt, diese Zugangsdaten bei dem zuständigen Telekommunikationsdienstleister zu erheben“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Daten auf dem Gerät sollen wohl nicht manuell durch einen Mitarbeiter erfasst werden, sondern maschinell. Der Plan ist, die zuständigen Stellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit sogenannten Auslesepunkten auszustatten. Für die Hardware und die Softwarelizenz eines Auslesepunkts wären etwa 17 000 Euro fällig. Das Ministerium legt Wert auf die Feststellung, dass es rechtlich nicht mit der Auswertung von Telefongesprächen gleichzusetzen sei, sondern eher damit, dass der Zoll das Recht hat, Koffer zu öffnen.

Wie viele Menschen betreffen denn die Verschärfungen?

Das Innenministerium geht davon aus, dass es sich nicht um viele tausend Fälle, sondern um eine „relativ geringe Zahl“ handeln wird. Maßnahmen wie die Fußfessel oder die Einschränkung des Wohnbereichs sollen nur für ausreisepflichtige Gefährder gelten, die ihre Identität verschleiern. Als Gefährder führt das Bundeskriminalamt derzeit weniger als 600 Menschen. Davon hält sich etwa die Hälfte in Deutschland auf.

Wie schnell geht es denn mit dem Gesetz?

Kurzfristig ändert sich erst einmal nicht viel. De Maizière will den Entwurf noch im März in den Bundestag bringen. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Es sollte also vor der Sommerpause noch in Kraft treten.

Kann der Innenminister zufrieden sein?

Sicher. Die Initiative zu dem Entwurf geht auch zurück auf den Anschlag in Ansbach vom Sommer. Das BAMF soll daher nun in bestimmten Fällen Daten an die zuständigen Behörden weiterleiten dürfen. Das war zuvor unklar geregelt. De Maizière spricht wohl nicht nur deswegen von erheblichen Verbesserungen, die der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Ihm schwebten aber noch weitere Projekte vor, wie etwa „Bundesausreisezentren“. Dagegen regt sich aber Widerstand der Länder, unter deren Zuständigkeit Abschiebungen fallen.

Um welche Zahlen geht es eigentlich?

Rund 55 000 Menschen waren 2016 freiwillig aus Deutschland in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt, 25 000 wurden abgeschoben. Drei Viertel der Ausländer, die vergangenes Jahr abgeschoben wurden, kamen aus den Westbalkanstaaten. Ende Januar 2017 lebten 213 000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Etwa 55 000 von ihnen hatten keine Duldung.

Warum sind Abschiebungen nach Afghanistan besonders umstritten?

In Deutschland lebten zuletzt rund 11 900 ausreisepflichtige Afghanen. Davon sind etwa 10 300 geduldet. In den vergangenen zwei Monaten gab es zwei Sammelabschiebungen nach Afghanistan, am Mittwochabend wurde mit der dritten gerechnet. Die EU hatte mit der Regierung in Kabul im Oktober 2016 Rückführungen vereinbart.

Regierungstruppen kämpfen nach wie vor gegen die Taliban. Das Argument der Bundesregierung: Es gibt auch in Afghanistan sichere Regionen, dazu zählt die Hauptstadt Kabul. Nach Einschätzung des UN-Flüchtlingshilfswerks ändert sich die Sicherheitslage jedoch regional ständig - zuletzt mit Verschlechterungen.

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