Erniedrigende Tweets Verleumdungsklage gegen Trump abgewiesen

New York (dpa) - Eine Verleumdungsklage gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump wegen beleidigender Twitter-Nachrichten ist in New York abgewiesen worden.

Tweets des damaligen Kandidaten vom vergangenen Februar über die Politikberaterin Cheryl Jacobus seien zwar eindeutig herabsetzend und erniedrigend gemeint gewesen, schrieb die Richterin des Obersten Gerichts des Bundesstaates New York in ihrer Entscheidung, über die US-Medien übereinstimmend berichteten. Die Kurznachrichten hätten allerdings Trumps Meinungen widergegeben und es sei unmöglich festzustellen, ob sie dem Ruf der Klägerin geschadet hätten.

Trump hatte Jacobus auf Twitter als „dumm“ und „Riesen-Verliererin“ bezeichnet, nachdem sie ihn im Fernsehen kritisiert hatte. Er hatte außerdem geschrieben, sie habe „meine Leute um einen Job angefleht“, sei zweimal abgewiesen worden und daraufhin „feindselig“ geworden. Jacobus zufolge hatte sie 2015 ein Job-Angebot von Trumps damaligem Wahlkampfchef Corey Lewandowski abgelehnt. Sie reichte im vergangenen April die Klage gegen Trump, dessen Wahlkampf-Organisation und Lewandowski ein. Darin forderte sie laut Medienberichten vier Millionen US-Dollar (rund 3,78 Millionen Euro) als Ersatz für entgangene Arbeitsgelegenheiten wegen des Schadens an ihrem Ruf.

Jacobus' Anwalt will den Berichten zufolge Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

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