Verfassungsgericht kippt Versammlungsverbot für Heidenau

Karlsruhe/Heidenau (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau endgültig gekippt.

Verfassungsgericht kippt Versammlungsverbot für Heidenau
Foto: dpa

Die Karlsruher Richter bestätigten am Samstag eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, das das vom Landkreis verhängte Versammlungsverbot für die von rechtsradikalen Ausschreitungen erschütterte Stadt nahe Dresden am Freitag für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt hatte.

Diese Entscheidung war anschließend vom Oberverwaltungsgericht in Bautzen zum Teil wieder kassiert worden. Nur ein Willkommensfest für die Flüchtlinge in der von Krawallen Rechtsradikaler betroffenen Unterkunft durfte stattfinden.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei das Verbot außer Kraft gesetzt worden, erklärte ein Sprecher in Karlsruhe. „Versammlungen in Heidenau können am Wochenende nach Maßgabe der allgemeinen versammlungsrechtlichen Bestimmungen stattfinden.“ Antragsteller war ein junger Jurist aus dem Rheinland, der auch schon die Entscheidung in erster Instanz angestrengt hatte.

Darin hatten die Dresdner Verwaltungsrichter ein Verbot aller Veranstaltungen in Heidenau über das gesamte Wochenende für unverhältnismäßig befunden. Außerdem bemängelten sie eine unzureichende Einschätzung der Gefahrenlage. Es seien lediglich die Erfahrungen der Krawalle herangezogen worden, die es am vergangenen Wochenende vor der in einem Baumarkt untergebrachten Asylunterkunft gegeben habe.

Weil der Antragsteller aber nur an dem Willkommenfest hatte teilnehmen wollen, hätte das Verwaltungsgericht Dresden auch nur in diesem Fall das Versammlungsverbot aufheben dürfen, entschied das Bautzener Oberverwaltungsgericht. Dies sah Karlsruhe nun anders und hob die Entscheidung auf, womit der Spruch aus erster Instanz wieder in Kraft trat.

„Nach dem Hin und Her der letzten 24 Stunden sind wir jetzt wieder auf dem Stand von gestern“, sagte der Sprecher der zuständigen Dresdner Polizeidirektion, Thomas Geithner, am Samstag. Damit könne eine in Heidenau für Samstagabend angemeldete Kundgebung von Unterstützern des Flüchtlingsheimes stattfinden. Aber auch neue Versammlungen könnten angemeldet werden.

Dass die Polizei bei der derzeitigen Personallage in Heidenau nicht für 100-prozentige Sicherheit garantieren könne, sei ja der Versammlungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereits am Donnerstag deutlich gemacht worden, sagte Geithner. Die Behörde hatte das Verbot mit einem sogenannten polizeilichen Notstand begründet.

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