Stichwort: Europäischer Haftbefehl

London (dpa) - Er ist die größte Hoffnung der schwedischen Justiz, um Wikileaks-Gründer Julian Assange zur Vernehmung ins Land zu holen: Der Europäische Haftbefehl vereinfacht die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen zwei Mitgliedsstaaten der EU.

Es handelt sich dabei um die formelle Anfrage eines EU-Staates an einen anderen, einen gesuchten Verdächtigen zu überstellen. Ob die Vorwürfe fundiert sind, hat den ausliefernden Staat im Regelfall nicht zu interessieren.

Zwar müsse der beantragende Staat angeben, warum der Betreffende gesucht wird, sagt Arndt Sinn, Strafrechts-Professor an der Universität Osnabrück. Bei einer bestimmten Strafandrohung und bestimmten Tatbeständen dürfe der ausliefernde Staat aber nichts nachprüfen. Und auch sonst gehe die Kontrolle der Beschuldigungen „nicht sehr an die Substanz“, sagt Sinn. Vergewaltigung, die Assange vorgeworfen wird, ist Teil des Katalogs von 32 Straftatbeständen, die eine Überprüfung der Verdachtsmomente verhindern.

Auf diese Weise soll der Austausch von Verdächtigen in der Union vereinfacht und vor allem beschleunigt werden. Zwar bleibt Beschuldigten wie Assange die Möglichkeit, ihre Argumente gegen eine Auslieferung vorzutragen. Viel Aussicht auf Erfolg hat das jedoch nicht. Denn für eine Auslieferung spielt nach Angaben Sinns eben weniger die Plausibilität des Antrags eine Rolle als vielmehr die simple Tatsache: „Die Schweden wollen ihn haben.“

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