Steuerhinterziehung: Bei schweren Vergehen droht Haft

München (dpa) - Wer wie Uli Hoeneß Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen hat, muss laut Bundesgerichtshof (BGH) in der Regel ins Gefängnis. Nur wenn es „gewichtige Milderungsgründe“ gibt, sei eine Bewährungsstrafe denkbar, urteilte der BGH 2008.

Damals stellte das Gericht Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. Bis 50 000 Euro drohen danach im Normalfall Geldstrafen. Was darüber hinausgeht, gilt bereits als Hinterziehung „in großem Ausmaß“ und kann eine Freiheitsstrafe zur Folge haben, unter Umständen auf Bewährung.

Wurden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, ist laut BGH eine Haftstrafe fällig - eine Aussetzung zur Bewährung scheidet im Normalfall aus. Eine öffentliche Hauptverhandlung ist zwingend.

Der BGH stützte sich dabei auf Paragraf 370 der Abgabenordnung. Danach drohen in einfachen Fällen von Steuerhinterziehung Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft. In besonders schweren Fällen - „wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt“ - sind von sechs Monaten bis zu zehn Jahre Gefängnis vorgesehen.

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