Hintergrund Sieben Gründe, warum wir einen Bundespräsidenten brauchen

Berlin (dpa) - Nach den schlechten Erfahrungen der Weimarer Republik, als Reichspräsident Paul von Hindenburg der Hitler-Diktatur den Weg bahnte, hat das Grundgesetz dem Staatsoberhaupt der Bundesrepublik nur sehr beschränkte Befugnisse zuerkannt.

Sie werden in Artikel 54 bis 61 GG geregelt. Er hat demnach überwiegend repräsentative Funktionen, aber eben nicht nur:

- Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt, steht also protokollarisch an der Spitze des Staates. Er repräsentiert die Einheit der Bundesrepublik nach innen und außen. Das heißt, er steht für Integration und Zusammenhalt - wichtiges Thema in diesen Monaten.

- Der Bundespräsident ist „lebendiges Symbol“ des Staates. Über den Parteien stehend, wirkt er in Reden, Ansprachen, Gesprächen, durch Schirmherrschaften und andere Initiativen integrierend, moderierend und motivierend.

- Er ist das einzige Verfassungsorgan, das nur aus einer Person besteht. Die Persönlichkeit des Bundespräsidenten ist deshalb von herausragender Bedeutung. Mit Äußerungen zur aktuellen Tagespolitik hält er sich zurück.

- Er vertritt Deutschland völkerrechtlich, etwa beim Abschluss von Verträgen mit anderen Staaten.

- Er macht den Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers, ernennt und entlässt den Regierungschef und die Minister.

- Er unterzeichnet und verkündet Gesetze, ernennt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere.

- Er kann verurteilte Straftäter begnadigen, allerdings nur in Einzelfällen, und er verleiht Orden an verdiente Mitbürger, etwa das Bundesverdienstkreuz.

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