Hintergrund Schärfere Sanktionen für Gaffer und Gassen-Blockierer

Berlin (dpa) - Wenn Rettungskräfte zu Unfällen eilen, kann es auf Minuten ankommen. Doch immer wieder werden Polizei, Feuerwehr und Ärzte gebremst, weil ihnen der Weg versperrt ist - von neugierigen Gaffern mit gezückten Handykameras oder blockierten Rettungsgassen auf mehrspurigen Straßen.

Hintergrund: Schärfere Sanktionen für Gaffer und Gassen-Blockierer
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Schon vor dem schweren Busunglück mit 18 Toten auf der Autobahn 9 wurden deswegen härtere Strafen eingeführt. Noch abschreckendere Regeln zeichnen sich inzwischen konkret ab.

Seit Ende Mai gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe leisten oder leisten wollen. Darauf stehen nun Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft. Speziell für Rettungsgassen wird gerade über weitere Sanktionen beraten - wenn Autos fahrlässig im Weg stehen bleiben, wofür bisher 20 Euro Bußgeld drohen.

Es sei Zeit, „die generalpräventive Wirkung“ zu verstärken, heißt es in einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, die an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats steht. Darin geht es bisher um eine Anhebung auf 55 Euro und bis zu 115 Euro.

Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) legte unter dem Eindruck des Bus-Unfalls aber noch einmal erheblich nach. Wer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen keine Gasse für Polizei- oder Hilfsfahrzeuge bildet, soll demnach künftig mindestens 200 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Ist eine Gefährdung damit verbunden, sollen es 280 Euro plus zwei Punkte plus ein Monat Fahrverbot sein, mit Sachbeschädigung steigt die Buße auf 320 Euro. Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung (Mittwoch) darüber.

Aus den Ländern waren zuvor schon Rufe nach schärferen Sanktionen gekommen. „Mit einer drastischen Erhöhung des Bußgeldes wird besonders hervorgehoben, welche hohe Bedeutung das Bilden einer Rettungsgasse hat“, argumentiert der Innenausschuss des Bundesrats. Eine Empfehlung für das Plenum der Länderkammer fordert demnach, mindestens 105 Euro anzudrohen - und maximal 165 Euro. Der Ausschuss verweist dabei auch auf das Beispiel Österreich, wo solches Fehlverhalten sogar mit bis zu 2180 Euro geahndet werde.

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