Hintergrund Intersexualität im Geburtenregister: Er, sie und er*sie?

Karlsruhe (dpa) - Vanja, 27 Jahre alt, aus Leipzig möchte keinesfalls ausschließlich mit weiblichen Pronomen bezeichnet werden und schlägt die Alternative er*sie vor.

Hintergrund: Intersexualität im Geburtenregister: Er, sie und er*sie?
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Warum?

Vanja ist intersexuell, das heißt, weder Mann noch Frau. Der Deutsche Ethikrat geht davon aus, dass es rund 80 000 intersexuelle Menschen in Deutschland gibt. Die Zahlen sind schwierig zu ermitteln, da es eben oft kein Schwarz und Weiß in Geschlechterfragen gibt.

Was ist das überhaupt - intersexuell?

Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also zum Beispiel Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Intersexuelle verfügen über männliche und weibliche Merkmale, etwa weibliche Geschlechtsteile und männliche Chromosomen. Früher nannte man sie oft „Zwitter“. Der Beschluss ist aber auch für andere Menschen relevant, die sich nicht in die Kategorien männlich/weiblich einordnen lassen möchten.

Was steht auf Vanjas Geburtsurkunde?

„Weiblich“. 2014 wollte Vanja das ändern lassen in „inter/divers“. Das Standesamt und die Fachgerichten machten dabei aber nicht mit. Denn das Personenstandrecht kennt nur die Optionen „weiblich“ und „männlich“. Seit 2013 besteht zudem die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist. Vanjas Fall landete in Karlsruhe.

Was hat das Bundesverfassungsgericht dazu gesagt?

Das geltende Recht verletze Vanjas Persönlichkeitsrecht und verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Die Richter sahen keinen Grund dafür, Intersexuellen einen eigenen Eintrag im Geburtenregister zu verwehren. Bürokratischer und finanzieller Aufwand oder die Ordnungsinteressen des Staates ließen die Richter nicht gelten. Ein gewisser Mehraufwand sei hinzunehmen (Az. 1 BvR 2019/16).

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzgeber muss das Personenstandsrecht bis Ende 2018 ändern. Er kann dabei einen dritten Geschlechtseintrag schaffen. Aber auch ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.

Ist eine der Varianten vorzugswürdig?

Moritz Schmidt von der Kampagne „Dritte Option“, die Vanjas Verfassungsbeschwerde unterstützt hat, hält beide für gleichwertig. „Das ist eine Detailfrage.“ Für Richard Köhler von Transgender Europe hat das Geschlecht „überhaupt keine ordnungspolitische Relevanz mehr“. Der Deutsche Ethikrat hatte dagegen den zusätzlichen Eintrag „anderes“ empfohlen. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein. „Für die Selbstidentifikation kann eine offizielle Bestätigung wichtig sein, zum Beispiel bei transgeschlechtlichen Menschen“, sagt Referentin Petra Follmar-Otto.

Wie ist die Situation in anderen Ländern?

Transgender Europe ist in ganz Europa keine vergleichbare Entscheidung bekannt. In Malta ist es - ebenso wie bisher in Deutschland - möglich, kein Geschlecht anzugeben. In den USA haben mehrere Menschen über den Klageweg das Recht zugesprochen bekommen, ihr Geschlecht in „intersexuell“ oder in andere Alternativen zu männlich/weiblich ändern zu dürfen.

Wirkt sich die Karlsruher Entscheidung auch auf andere Bereiche aus?

Vanjas Anwältin, Katrin Niedenthal, geht davon aus. Die Richter stellten nämlich ausdrücklich fest, dass das Verbot, jemanden aufgrund seines Geschlechts zu diskriminieren, nicht nur Frauen und Männer schütze. Auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprach von einer „historischen“ Entscheidung. „Ein bisschen revolutionär“, sagte Kampagnen-Sprecher Schmidt. Vor allem Verbände forderten, jetzt endlich eine umfassende Reform in Angriff zu nehmen.

Wo braucht es noch weitere Änderungen?

Gefordert wird immer wieder, nicht notwendige geschlechtsangleichende Operationen an Kindern klar zu verbieten. „Im Jahr gibt es etwa 1500 solcher medizinischer Eingriffe“, sagt Follmar-Otto. Eltern sollten nicht stellvertretend für ihre Kinder in eine solche Operation einwilligen dürfen. Kampagnen-Sprecher Schmidt plädiert außerdem für eine bessere Aufklärung von Eltern.

Wie stehen die Chancen auf eine baldige Reform?

Das Bundesinnenministerium kündigte an, die Entscheidung respektieren zu wollen. Bei der Gestaltung gebe es einen gewissen Spielraum, sagte ein Sprecher. Die Karlsruher Entscheidung zum Transsexuellengesetz wartet seit 2011 auf eine Umsetzung.

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