Hip-Hop vor dem Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe (dpa) - Für die Musikbranche ist es ein Einschnitt: In ihrem Urteil zum „Sampling“ in Hip-Hop und Rap entscheiden die Karlsruher Richter im Sinne der Kunstfreiheit. Das dürfte es leichter machen, sich ungefragt in fremden Werken zu bedienen.

Hip-Hop vor dem Bundesverfassungsgericht
Foto: dpa
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