Hintergrund: Wie der Rentenbeitragssatz festgelegt wird

Berlin (dpa) - Wegen der üppigen Rücklagen in der Rentenkasse müsste nach aktueller Gesetzeslage der Rentenbeitragssatz Anfang 2014 um 0,6 Punkte auf 18,3 Prozent sinken.

Hintergrund: Wie der Rentenbeitragssatz festgelegt wird
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Es wäre der niedrigste Wert seit 1993. Union und SPD wollen die Senkung aber zugunsten der Finanzierung neuer Leistungen ausfallen lassen.

Eine Senkung ist immer dann zwingend, wenn die Rücklagen 1,5 Monatsausgaben überschreiten. Das ist zum Jahresende mit etwa 31 Milliarden Euro der Fall. Würde der Rentenbeitrag auf den Wert von 18,3 Prozent sinken, würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen um etwa 6 Milliarden Euro entlastet. Ein Durchschnittsverdiener hätte brutto etwa 90 Euro im Jahr mehr. Auch der Staat würde profitieren: Er könnte seinen Zuschuss an die Rentenkasse um gut eine Milliarde Euro zurückfahren.

Auch für die rund 20,5 Millionen Rentner hätte ein niedrigerer Beitragssatz einen positiven Nebeneffekt: Ihre Rentenanpassung 2015 würde rund 0,8 Prozent höher ausfallen als ohne Beitragssatzsenkung.

Durch ein Aussetzen der vorgeschriebenen Beitragssenkung bliebe automatisch mehr Geld in der Kasse: Für 2014 wären das etwa 7,4 Milliarden Euro. Die „eiserne Reserve“ würde damit auf etwa 39 Milliarden steigen. Dafür muss aber das Gesetz geändert werden, um den „Rücklagendeckel“ anzuheben.

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