Hintergrund: Transfergesellschaften im Fall Schlecker

Ehingen (dpa) - Trennt sich ein Unternehmen in einer Notlage oder Sondersituation von Mitarbeitern, geht es meist um Kündigungen, Sozialpläne oder Abfindungen. Doch Betroffene können auch kurzfristig neue Arbeitsverträge bekommen: bei einer extra eingerichteten Transfergesellschaft begrenzt auf höchstens ein Jahr.

Bei Schlecker sollen es sechs Monate sein. Während dieser Zeit erhalten Betroffene von der Agentur für Arbeit das sogenannte Transferkurzarbeitergeld, das bei Kinderlosen 60 und bei Menschen mit mindestens einem Kind 67 Prozent des bisherigen Nettoentgelts beträgt. Der bisherige Arbeitgeber kann es aufstocken.

Wie der Name sagt, sollen Transfergesellschaften wie im Fall der Drogeriekette entlassenen Beschäftigten den Übergang in einen neuen Job ermöglichen. Primär geht es bei der Maßnahme nicht um die Weiterbeschäftigung, sondern um die Weitervermittlung und Qualifizierung. Zuvor werden die Mitarbeiter einem „Profiling“ unterzogen, um ihren jeweiligen Ausbildungsstand und mögliche Weiterbildungsangebote auszuloten.

Während es oft um einen Betrieb geht, aus dem die Gekündigten in eine Transfergesellschaft wechseln, stellt die Drogeriekette einen Sonderfall dar. Denn hier soll es insgesamt zehn Transfergesellschaften geben, die jeweils mehrere hundert Ex-Schlecker-Beschäftigte aufnehmen sollen.

Das betroffene Unternehmen ist verpflichtet, den Betroffenen bei der Suche nach Arbeitsplätzen zu helfen und gegebenenfalls Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds zu finanzieren. Die Bundesagentur für Arbeit berät den Arbeitgeber bei der Einrichtung der Gesellschaft, dieser muss dann deren Finanzierung sicherstellen und ist Träger. Da der insolventen Drogeriekette die finanziellen Mittel fehlen, soll die Transfergesellschaft einen Kredit der staatseigenen Förderbank KfW erhalten unter der Bedingung, dass die Länder für ihn bürgen.

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