Hintergrund: Pressefreiheit

Berlin (dpa) - Die Vereinten Nationen (UN) sehen eine unabhängige, pluralistische und freie Presse als wesentlichen Bestandteil jeder demokratischen Gesellschaft an. Die Presse müsse „unabhängig von der Kontrolle durch Regierung, Politik oder Wirtschaft“ sein.

Die Zensur wird als „schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte“ bezeichnet.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Pressefreiheit seit 1949 in Artikel 5 verankert. Darin heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Einschränkend regelt Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Verbriefte Pressefreiheit in Deutschland ist im Vergleich zu England oder den USA eine junge Errungenschaft. Zwar gab es seit dem 19. Jahrhundert immer wieder Versuche, staatliche Zensur abzuschaffen. Von anhaltendem Erfolg waren die deutschen Vorstöße aber nicht gekrönt. Mit der Gleichschaltung der Presse unter den Nationalsozialisten ging die Pressefreiheit verloren. In der DDR erfolgte die Lenkung und Kontrolle der gesamten Presse durch die SED.

Die Einhaltung der Pressefreiheit ist in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Die Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ listet als Musterstaaten die skandinavischen Länder, Island, die Niederlande und die Schweiz auf. Ganz am Ende rangieren Nordkorea, Iran oder China. Auch Russland kommt nur auf Platz 140.

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