Hintergrund: Ökoenergie-Förderung über den Strompreis

Berlin (dpa) - Steuern, Abgaben und Umlagen machen rund 50 Prozent des Strompreises aus - im Fokus steht besonders die sogenannte EEG-Umlage. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für Wind- und Solarparks, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke auf 20 Jahre garantierte feste Vergütungssätze festgelegt.

Daher ist mit einem raschen Sinken der Förderkosten vorerst nicht zu rechnen.

Gezahlt wird die Differenz zwischen dem garantierten Vergütungssatz für den Hersteller und dem tatsächlich am Markt erzielten Preis. Ein Beispiel: Seit Januar bekommt ein Hausbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach 17,02 Cent pro Kilowattstunde. Wird der Strom an der Strombörse für 5 Cent verkauft, muss die Differenz von rund 12 Cent an den Hausbesitzer gezahlt werden.

Derzeit sind 5,277 Cent Umlage je Kilowattstunde zu zahlen. Bei einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr sind das für eine Familie Ökoförderkosten von 185 Euro pro Jahr - ohne Mehrwertsteuer. Die Umlage wird künstlich aufgebläht, vor allem weil die Verbraucher Rabatte und Ausnahmen für immer mehr energieintensive Betriebe mittragen müssen. Die Strompreise sind bundesweit im Januar um durchschnittlich 12 Prozent gestiegen, auch weil der Netzausbau kostet.

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