Hintergrund: Kleine Änderung des EU-Vertrags

Brüssel (dpa) - Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen beim Gipfel am Donnerstag in Brüssel eine „kleine“ Änderung des erst vor einem Jahr in Kraft getretenen Lissabon-Vertrages beschließen.

Mit dieser Änderung soll eine rechtliche Grundlage für einen dauerhaften Auffangschirm für pleitebedrohte Euro-Staaten von 2013 an geschaffen werden. Vor allem die deutsche Regierung fürchtet, ohne diese Klarstellung könne das Bundesverfassungsgericht für den Fall einer Klage deutsche Hilfszahlungen für illegal erklären.

Mit dem jetzt gewählten „vereinfachten Änderungsverfahren“ soll vermieden werden, dass die nur wenige Zeilen lange Vertragsergänzung - langwierig und risikoreich - von allen 27 EU-Staaten ratifiziert werden muss. Das wäre beim ordentlichen Änderungsverfahren der Fall.

Ein „vereinfachtes Änderungsverfahren“ ist möglich, wenn es um interne Politikbereiche der EU geht. Es kann nicht angewendet werden, wenn dies zu einer Ausdehnung der Zuständigkeiten der EU führen würde. Dieses Verfahren verzichtet auf die Regierungskonferenz.

Eine Vertragsänderung kann im vereinfachten Verfahren nach Anhörung des EU-Parlaments und der EU-Kommission einstimmig von den Staats- und Regierungschefs beschlossen werden. Sie tritt „nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft“, doch bedeutet das nicht in allen Mitgliedstaaten Ratifizierung. In Deutschland wäre ein Zustimmungsgesetz erforderlich.

Laut Entwurf der Gipfel-Abschlusserklärung soll die Vertragsänderung bis Ende 2012 von allen Mitgliedstaaten gebilligt werden.

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