Hintergrund: Internationale Sanktionen gegen Staaten

Berlin (dpa) - Halten sich Diktatoren nur mit Verbrechen am eigenen Volk an der Macht oder werden sie zur Gefahr für Nachbarländer, drohen Vereinte Nationen oder Europäische Union bisweilen mit Sanktionen.

Die UN sollen gemäß ihrer Satzung den Frieden erhalten und bewaffnete Konflikte zumindest begrenzen. Verletzt ein Staat etwa durch Bedrohungen oder Angriffshandlungen völkerrechtliche Pflichten, darf die Weltorganisation laut UN-Charta „friedliche Sanktionen“ verhängen. Sie kann sich für ein Waffenembargo oder Handelsbeschränkungen aussprechen, Auslandsreisen von Machthabern verbieten oder finanzielle Restriktionen erklären.

In der Vergangenheit blieben Sanktionen oft aus, weil sich die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates nicht einig waren. So verhinderten die Veto-Mächte Russland und China in der Vergangenheit Sanktionen gegen den Iran und gegen Syrien. Der von arabischen Staaten geforderte Druck auf Israel blieb wiederholt aus, weil die USA ihr Veto einlegten.

Die EU verhängt auch eigene Sanktionen ohne UN-Mandat. Diese „restriktiven Maßnahmen“ sollen den Kampf gegen den Terror oder gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und den Schutz der
Menschenrechte unterstützen. Die erste EU-Sanktion war 1982 im Falklandkrieg ein Handelsembargo gegen Argentinien. Bei abgestuften Sanktionen werden oft als erstes Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Konten ausgesprochen.

Nach Wahlfälschungen und anderen schweren Verstößen gegen die Menschenrechte in Weißrussland wurde erstmals 2002 auch dem autoritär regierenden Präsidenten Alexander Lukaschenko die Einreise in die EU verboten. Aktuell hat der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Europaparlaments, Elmar Brok (CDU), Reiseverbote oder Kontosperrungen gegen ukrainische Politiker in Aussicht gestellt, „die für Gewaltakte verantwortlich sind“.

EU und UN achten darauf, dass das Volk nicht stärker unter Strafmaßnahmen zu leiden hat als der Herrscher. So verzichtete der Sicherheitsrat 1996 auf ein Flugverbot gegen den Sudan, weil das mehr die humanitäre Hilfe für die hungernden Menschen in der Unruheregion
Darfur betroffen hätte als das Regime von Omar Hassan al-Baschir.

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