Hintergrund: Die Kriterien für die AKW-Überprüfung

Berlin (dpa) - Im Auftrag der Reaktorsicherheitskommission (RSK) haben rund 100 Fachleute seit April die 17 deutschen Atomkraftwerke umfassend überprüft - allerdings war es vor allem eine Prüfung auf dem Papier mit einer Neuberechnung bestimmter Szenarien.

Viele Angaben stammen von den Kernkraftwerksbetreibern. Im Fokus stand auch der „worst case“, das Zusammentreffen mehrerer Unglücke zugleich wie in Japan, etwa ein Erdbeben und eine Sturmflut.

GRUNDSÄTZLICHE KRITERIEN

- Überprüfung, ob die Kühlung der Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als auch im Brennelementlagerbecken bei bisher nicht zu erwartenden Ereignissen eingehalten werden kann - und ob die Freisetzung radioaktiver Stoffe begrenzt werden kann. - Reaktionsmöglichkeiten, wenn die Kühlung der Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als auch im Abklingbecken ausfällt, es keinen Strom gibt oder eingetretene massive Brennelementschäden bis zur Kernschmelze führen. - Notstromversorgung, Personalverfügbarkeit in Notfällen, Wasserstoffbildung und Explosionsgefahr und Vorgehen, wenn das AKW wegen zu hoher Strahlenbelastung nicht mehr betreten werden kann.

ERDBEBEN

- Überprüfung der Standorte auf Erdbebensicherheit. Bis zu welcher Stärke können sie Beben aushalten, die deutlich über den bisher für Deutschland zu erwartenden Stärken liegen? - Erhalt der Funktionen bei einem besonders starken Erdbeben. - Überprüfung von Folgeschäden mit Blick auf Anstieg bzw. Absinken des Flusspegels, Brand, Kühlmittelverlust, Überflutung, Zerstörung der Infrastruktur, Beeinträchtigung der Personalverfügbarkeit.

HOCHWASSER

- Überprüfung der Anlagen auf potenzielle Schäden durch bisher nicht einkalkuliertes Hochwasser - zum Beispiel wegen Staudammbrüchen, extremer Sturmflut, Tsunamis oder der Auswirkungen von Treibgut. Dabei soll die mögliche Zerstörung der Infrastruktur und fehlendes Personal berücksichtigt werden. - Überprüfung der Auswirkungen auf Notfallmaßnahmen bei Überschreitung der in der AKW-Auslegung vorgesehenen Wasserhöhe.

FLUGZEUGABSTURZ/TERRORATTACKEN

- Überprüfung des Erhalts der Funktionen beim Absturz eines Verkehrs- oder Militärflugzeugs. Dabei sollen unterschiedliche Absturzszenarien berechnet werden, je nach Flugzeugtyp, Geschwindigkeit, Beladung oder Aufprallort. - „Bauliche Reserven“ beim Einschlag eines Flugzeugs - also eine Überprüfung, ob die Betonhüllen dick genug sind. - Auswirkungen eines Kerosinbrands. - Wirksamkeit einer räumlichen Trennung, etwa des Leitstands vom Reaktor. - Folgen eines radioaktiven Lecks nach einem Absturz.

CYBERANGRIFFE

- Prüfung der Notfallmaßnahmen bei Verlust einzelner Reaktorteile durch eine gezielte lokale Zerstörung von Systemen. - Gefährdung bei Angriffen von außen auf computerbasierte Steuerungen und Systeme, Stichwort Cyberterrorismus.

AUSFALL KÜHLUNG/NOTSTROM

- Überprüfung der Folgen eines stationären Blackouts von mehr als zwei Stunden etwa mit Blick auf die Batteriekapazitäten. - Überprüfung eines langen Notstromfalls von mehr als 72 Stunden im Hinblick auf die Dieselversorgung (Kraftstoff, Öl, Kühlwasser) - Reparatur oder Ersatz von Dieselaggregaten durch eine alternative Notstromversorgung (Gasturbine, Wasserkraftwerk). - Folgen eines Ausfalls der Nebenkühlwasserversorgung im Hinblick auf andere Kühlmöglichkeiten wie Brunnenkühlung.

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