Gespräch: Juristisch schwer zu fassen

Leipzig (dpa) - Die vom Unternehmer Carsten Maschmeyer finanzierte Werbekampagne für das Interview-Buch mit Christian Wulff ist aus Juristensicht nicht eindeutig zu bewerten.

„Der Vorgang fällt sicher unter die Intention der Vorschriften zur Parteienfinanzierung“, sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart der Nachrichtenagentur dpa. „Aber wenn wir den genauen Wortlaut lesen, ist er damit kaum zu erfassen.“

Die Regelungen zu Parteispenden dienen dazu, Transparenz zu schaffen und Einflussmöglichkeiten von Großspendern offenzulegen. Im Gesetzestext steht jedoch, dass ausdrücklich für eine Partei geworben werden muss. „Das war ja hier nicht direkt der Fall“, erläuterte Degenhart. „Es wurde ja nur für den Spitzenkandidaten, beziehungsweise nur für sein Buch geworben. Inwieweit davon die CDU profitiert hat, ist eine Auslegungsfrage.“ Allerdings müsse dabei die Platzierung der Werbung im Wahlkampf berücksichtigt werden. „Das war ja sicher kein Zufall.“

In der Rechtsprechung zu Parteispenden wird zudem verlangt, dass die Partei Einfluss auf den Verwendungszweck der Spende nimmt. Da Wulff bestreitet, von der Finanzierung der Anzeigen durch seinen Freund gewusst zu haben, fällt dieser Punkt für den Staatsrechtler zunächst einmal weg. An dieser Stelle müsste jedoch geprüft werden, ob Wulff damals nicht doch mit Maschmeyer die Werbung abgesprochen habe. Das würde ein anderes Licht auf den Vorgang werfen, sagte Degenhart.

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