Fragen und Antworten Feste Obergrenze oder grober Richtwert?

Berlin (dpa) - Anderthalb Seiten Papier sollen es richten. Das „Regelwerk zur Migration“ von CDU und CSU ist kurz und knapp - gemessen an den endlosen Schimpftiraden, die das Thema Migration in den vergangenen Jahren zwischen den Schwesterparteien verursacht hat.

Fragen und Antworten: Feste Obergrenze oder grober Richtwert?
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Nun will die Union einen gemeinsamen Weg gefunden haben, um die Flüchtlingsaufnahme zu reduzieren. Ein Blick auf die Details.

Gibt es generell eine Begrenzung bei der Aufnahme von Flüchtlingen?

Für Menschen, die vor Krieg und Krisen nach Deutschland fliehen, gibt es drei mögliche Schutzformen: Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (die häufigste Variante), eine Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz (selten) oder ein etwas eingeschränkter Status: subsidiärer Schutz für Menschen, die erstmal nur für ein Jahr bleiben dürfen (die zweithäufigste Variante). Keine davon setzt eine zahlenmäßige Grenze. Um eine „echte“ Obergrenze einzuführen, müsste Deutschland das Grundgesetz ändern, EU-Recht umgehen oder gar aus der Genfer Flüchtlingskonvention aussteigen. Das wollen CDU und CSU ausdrücklich nicht, wie es in ihrem Papier heißt.

Was will die Union dann?

„Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200 000 Menschen im Jahr nicht übersteigt“, heißt es im gemeinsamen Unions-Papier. Es handelt sich also allein um eine Zielgröße, einen Richtwert. Das Wort Obergrenze taucht nicht auf. Die Zahl 200 000 selbst ist auch nicht fix, sondern variabel: „Sollte das oben genannte Ziel wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden können, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen“, heißt es weiter.

Was bedeutet das konkret?

Die Union macht eine komplizierte Kalkulation auf - mit acht Faktoren rund um die „humanitäre Aufnahme“. Dazu gehören neben den drei Schutzformen für Asylsuchende noch der Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten und zwei weitere Aufnahmevarianten: Resettlement, bei dem der Staat freiwillig, gezielt und in relativ kleiner Zahl Schutzsuchende aus Krisenregionen ins Land holt. Und Relocation, bei dem Asylsuchende aus anderen, besonders beanspruchten EU-Ländern übernommen werden, wie zuletzt aus Italien und Griechenland. Abgezogen werden bei dem Unions-Modell jene, die freiwillig oder zwangsweise Deutschland wieder verlassen: also Abgeschobene und freiwillige Rückkehrer. Der Saldo soll maximal 200 000 betragen.

Wie hätte so eine Rechnung beispielhaft 2016 ausgesehen?

2016 bekamen 256 136 Menschen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, 153 700 bekamen subsidiären Schutz, für 24 084 erging ein Abschiebeverbot, etwa wegen drohender Gefahr in der Heimat - zusammen also rund 434 000 Menschen. Der Familiennachzug zu Schutzberechtigten belief sich auf gut 100 000. Hinzu kamen wenige Tausend Fälle von Relocation und Resettlement. Alles zusammen also etwa 540 000 Menschen. Demgegenüber standen etwa 25 000 Abschiebungen und rund 54 000 geförderte freiwillige Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern. Unterm Strich blieb also eine Größenordnung von etwa 460 000 Menschen. Mehr als doppelt so viel wie die nun angepeilten 200 000.

Würde der Ankömmling Nummer 200 001 künftig noch ins Land gelassen?

Ja. Die CDU-Chefin, Kanzlerin Angela Merkel, betont, „dass auch der zweihunderttausenderste noch ein ordentliches Verfahren in Deutschland bekommt“. Das gilt auch für alle weiteren, die da kämen. Das heißt, auch in Zukunft würde mit dem Unions-Modell kein einziger Asylantrag in der Bundesrepublik unter Verweis auf die Zahl 200 000 abgelehnt. Das wäre rechtlich nicht möglich. Ziel von CDU und CSU ist vielmehr, dafür zu sorgen, dass erst gar nicht so viele Menschen ankommen und hier um Schutz bitten. Ihre Rezepte dafür: Bekämpfung von Fluchtursachen, Grenzkontrollen in Deutschland, besserer Schutz der EU-Außengrenzen, funktionierende Asyl-Regelungen auf EU-Ebene, weitere Flüchtlingsdeals nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, effektivere Asylverfahren in Deutschland und eine Einstufung weiterer Herkunftsländer als „sicher“, um Asylbewerber von dort einfacher in ihre Heimat zurückschicken zu können.

Und was ist mit den anderen Faktoren? Könnte die künftige Regierung dort selbst die Zahlen deckeln?

Ja. Den Familiennachzug für subsidiär Geschützte hatte die große Koalition bereits ausgesetzt. Die Union will, dass es dabei bleibt, um den Zuzug an dieser Stelle zu minimieren. Auch die Aufnahme per Relocation und Resettlement könnte die Regierung reduzieren, weil dies freiwillig ist - allerdings macht dies nur einen Bruchteil der humanitären Aufnahme aus. Die Abschiebezahlen könnte die Regierung ebenfalls erhöhen und eventuell auch die freiwilligen Ausreisen durch mehr Förderung nach oben bringen. Bei dem weitaus größten Block Asyl gibt es aber keine Option, ab einer bestimmten Schwelle alle weiteren Asylanträge abzulehnen. Das macht eine Begrenzung so schwierig.

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