Dienstvorschriften der Bahn Fahrdienstleiter dürfen Handy im Dienst nicht privat nutzen

Bad Aibling (dpa) - Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn (DB) dürfen ihre privaten Smartphones bei der Arbeit nur nutzen, wenn dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist. Dies geht aus den Dienstvorschriften der Bahn hervor.

Der Gebrauch eines Mobiltelefons für Computerspiele während der Arbeit ist ausdrücklich verboten. Genau dies hat jedoch der Fahrdienstleiter in Bad Aibling unmittelbar vor dem Zugunglück mit zwölf Toten am 9. Februar getan.

Zumindest wirft ihm dies die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vor. Das Smartphone des Mannes war von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt worden. Beim Auslesen der Verbindungsdaten stellte sich heraus, dass der Fahrdienstleiter ein Computerspiel gespielt hatte.

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