Empörung nach AfD-Forderung zu Waffeneinsatz an Grenzen

Berlin (dpa) - Für Verfassungsschutz und Bundesregierung ist eine geheimdienstliche Beobachtung der AfD derzeit kein Thema - trotz umstrittener Äußerungen der Rechtspopulisten zum Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge.

Empörung nach AfD-Forderung zu Waffeneinsatz an Grenzen
Foto: dpa

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Montag, der Verfassungsschutz entscheide über die Beobachtung radikaler Umtriebe in eigener Verantwortung. Eine Sprecherin des Bundesamts für Verfassungsschutz verwies auf die Einschätzung von Behördenchef Hans-Georg Maaßen von Mitte November, die weiter gelte. Maaßen hatte gesagt, die AfD werde nicht als extremistisch eingeschätzt und stelle keine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.

SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel verlangte jedoch, der Verfassungsschutz solle die AfD beobachten, die in Umfragen bundesweit zuletzt zwischen 10 und 13 Prozent lag. Anlass sind Äußerungen von AfD-Chefin Frauke Petry am Wochenende, Polizisten müssten illegale Grenzübertritte verhindern und dabei „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“.

Dazu sagte der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, der Deutschen Presse-Agentur, die Bundespolizei werde selbstverständlich keine Schusswaffen gegen Flüchtlinge einsetzen. Diese seien ja keine Straftäter. „Das steht weder im Gesetz noch ist das in irgendeiner Form rechtlich haltbar.“ Ähnlich äußerte sich der der Sprecher des Innenministeriums, Johannes Dimroth.

Regierungssprecher Steffen Seibert wollte Petrys Äußerung gar nicht kommentieren. Er sprach von einer parteipolitischen Aussage, die sich selbst disqualifiziere.

Die SPD-Innenminister wollen nun eine Neubewertung der AfD vornehmen. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall sagte nach einer Konferenz der sozialdemokratischen Ressortchefs in Stuttgart, die Verfassungsschutzämter sollten prüfen, ob zumindest Teile der Partei beobachtet werden könnten.

Die AfD selbst bemühte sich um Schadensbegrenzung. „Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren“, erklärten Petry und ihr Co-Vorsitzender Jörg Meuthen im Namen des Bundesvorstands. Die Gesetzeslage sei eindeutig und ausreichend. „Grenzsicherung muss im Rahmen der bestehenden Gesetze und streng nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit erfolgen.“ Meuthen nahm Petry in Schutz und sprach von „unglückseliger Kommunikation“.

Der AfD-Vizevorsitzende Alexander Gauland distanzierte sich von Petry. „Gezieltes Schießen auf Menschen kommt für die AfD nicht in Frage“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Es muss für die Bundespolizei andere Möglichkeiten geben, einen Grenzdurchbruch zu verhindern.“

Unionsfraktionschef Volker Kauder warf der AfD-Führung in der „Süddeutschen Zeitung“ eine „unmenschliche Haltung“ vor. Petrys Äußerungen entlarvten die wahre Gesinnung der AfD-Führung, „ihre ganze Verachtung für die Menschen, die vor Krieg und Vertreibung bei uns Zuflucht suchen.“

Aus Sicht der Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sollte der Verfassungsschutz prüfen, „inwieweit Teile der AfD die Voraussetzung einer Beobachtung erfüllen“, wie sie „Spiegel Online“ sagte.

Die Linke lehnt eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hingegen ab. Linke-Chef Bernd Riexinger sagte, damit würde man es der AfD nur ermöglichen, sich weiter als Märtyrer zu gerieren. Die Linke wehrt sich seit Jahren dagegen, dass einige ihrer Gruppierungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

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