Düsseldorfer Karnevalisten wollen Wulff verulken

Düsseldorf/Köln (dpa) - Die Affäre um Bundespräsident Christian Wulff wird Thema des Karnevalsumzugs in Düsseldorf. „Wir sind bekannt für unsere Aktualität. Egal wie es ausläuft, das Thema wird aufgegriffen“, sagte der Leiter des Düsseldorfer Rosenmontagszugs, Hermann Schmitz.

Wie genau der Bundespräsident dargestellt werden soll, verriet Schmitz nicht. Selbst wenn sich die politische Lage am Karnevalssonntag ändere, könnten die Künstler die Festwagen zum Montag noch entsprechend umgestalten, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Uns genügt ein Tag und eine Nacht. Wir werden mit Sicherheit politisch brandaktuell sein und frech.“

Die Kölner Karnevalisten wollten sich auf Anfrage noch nicht festlegen, ob die Wulff-Affäre die Gestaltung ihrer Festwagen beeinflussen wird. „Der ganze Vorgang schwingt noch ein bisschen. Wir sind flexibel und haben noch nicht entschieden, ob wir was zu dem Thema machen“, sagte Sigrid Krebs, Sprecherin des Festkomitees Kölner Karneval. Auch in Köln könne man Themen aber kurzfristig setzen, wie zuletzt in der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU).

Ein juristisches Nachspiel für ihre frechen Darstellungen haben die Veranstalter bisher in keiner der beiden Karnevalshochburgen erlebt. „Der Kölner Karneval hat nicht das Ziel, die Menschen zu treffen und zu verletzen. Unser Ziel ist es, mit den Eigenarten des Kölner Humors den Leuten spitzfindig den Spiegel vorzuhalten und humorvoll das Weltgeschehen zu kommentieren“, sagte Krebs. Rechtliche Probleme stellten sich dabei nicht.

Ähnlich sieht es Schmitz aus Düsseldorf: „Beim Karneval kann der Narr ungestraft seine Meinung sagen. Wir bewegen uns aber so, dass wir keinen zutiefst verletzen oder beleidigen.“ Beim traditionell politisch geprägten Zug der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt bekommen regelmäßig Politiker und Würdenträger ihr Fett weg.

Allerdings gibt es im Strafgesetzbuch einen eigenen Paragrafen zu „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“. Entsprechende Delikte können zumindest theoretisch mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ergänzend heißt es im Strafgesetzbuch aber: „Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.“

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