Stichwort DNA-Analyse

Heidenheim (dpa) - Die DNA-Analyse ist zusammen mit dem Fingerabdruckverfahren (Daktyloskopie) ein zentrales Instrument zur Aufklärung von Straftaten. Die DNA ist der Träger der menschlichen Erbsubstanz.

Geringste Spuren wie Hautschuppen, Haare, Sperma oder Speichelreste reichen aus, um die Identität eines Menschen nahezu sicher festzustellen.

Bei der DNA-Analyse wird die am Tatort gefundene Erbsubstanz mit der eines Verdächtigen verglichen. Mithilfe der Technik konnten auch schon lange zurückliegende Verbrechen aufgeklärt werden. Die Spuren dürfen aber nur im Hinblick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden. Die Auswertung auf weitere Merkmale wie Augen-, Haar- oder Hautfarbe ist bislang verboten.

Beim Bundeskriminalamt wurde 1998 eine zentrale DNA-Analysedatei eingerichtet. Gespeichert sind darin Daten von Beschuldigten, verurteilten Straftätern und von am Tatort gesicherten Spuren. Sie hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums bisher dazu beigetragen, rund 1360 Tötungsdelikte, 2370 Sexualstraftaten, 8200 Raub- oder Erpressungsfälle sowie mehr als 94 000 Diebstähle aufzuklären.

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