Hintergrund Die Sicherheitsbehörden des Bundes

Berlin (dpa) - In Deutschland sind verschiedene Behörden in Bund und Ländern für die Abwehr von Gefahren und die öffentliche Sicherheit zuständig. Zumeist ist Sicherheit Aufgabe der Länder. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat nun vorgeschlagen, die Behörden des Bundes zu stärken.

Die wichtigsten deutschen Sicherheitsbehörden sind:

Das BUNDESKRIMINALAMT (BKA) ist Deutschlands zentrale Polizeibehörde. Weil Polizei im Grundsatz Ländersache ist, koordiniert das 1951 gegründete BKA den Kampf gegen die Kriminalität auf nationaler Ebene. Selbstständig ermittelt das BKA, wenn es grenzüberschreitend um Terrorismus, Falschgeld oder den illegalen Handel mit Waffen und Drogen geht. Es führt die Kontakte der deutschen Polizei ins Ausland und gehört zu Interpol. Die Behörde hat mehr als 5500 Mitarbeiter an den Standorten Wiesbaden, Berlin und Meckenheim bei Bonn. Auch der Schutz von Bundespräsident, Bundesregierung und Bundestag gehört zu den Aufgaben des BKA.

Die BUNDESPOLIZEI mit Sitz in Potsdam ist hauptsächlich für den Grenzschutz sowie die Bahn- und Flughafensicherheit zuständig. Bis 2005 trug sie den Namen Bundesgrenzschutz. Von den rund 40 000 Beschäftigten sind mehr als 33 000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamte. Die 1951 gegründete Bundespolizei darf auch im Ausland für polizeiliche oder andere nichtmilitärische Aufgaben eingesetzt werden.

Das BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ (BfV) mit Sitz in Köln hat seit 1950 die innere Sicherheit im Blick. Zudem erstellt der Inlandsgeheimdienst jedes Jahr einen Verfassungsschutzbericht. Dieser befasst sich außer mit Links- und Rechtsextremisten auch mit den Aktivitäten von Islamisten und anderen ausländischen Extremisten. Die Mitarbeiter des BfV gewinnen einen Großteil ihrer Informationen aus sogenannten offenen Quellen - von der Zeitung bis zu öffentlichen Veranstaltungen. Verfassungsschützer haben keine polizeilichen Befugnisse.

In Deutschland gibt es keinen zentralisierten Verfassungsschutz. Das BfV ist für den Bund zuständig, daneben verfügt jedes der 16 Bundesländer über eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Das BfV ist gegenüber diesen Länderbehörden nicht weisungsbefugt.

Der BUNDESNACHRICHTENDIENST (BND) sammelt seit 1956 für die Bundesregierung und andere Bundesorgane politische, wirtschaftliche, militärische, technische und wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Ausland. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts kümmert er sich zunehmend um Drogenhandel, Geldwäsche, illegalen Waffen- und Technologiehandel sowie den internationalen Terrorismus. Der BND ist dem Kanzleramt unterstellt und wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) überwacht. Die rund 6500 Mitarbeiter dürfen nicht im Inland tätig werden.

MILITÄRISCHER ABSCHIRMDIENST (MAD): Der 1956 gegründete Dienst soll die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium gegen „sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten“ - also Sabotage, Zersetzung und Spionage - schützen. Auch Bewerber für den Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr werden vom MAD auf Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen überprüft. Die MAD-Zentrale ist in Köln.

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