Der schwarz-rote Koalitionsvertrag und die Armutswanderung

Berlin (dpa) - CSU-Chef Horst Seehofer verweist beim Vorstoß seiner Partei für schärfere Regeln gegen Armutszuwanderung auf den Koalitionsvertrag mit der SPD.

Die entsprechenden Formulierungen sind dort auf Seite 108 zu finden. Die dpa dokumentiert die Passage unter der Überschrift „Armutswanderung innerhalb der EU — Akzeptanz der Freizügigkeit erhalten“ in Auszügen:

„Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken. (...)

Wir wollen im nationalen Recht und im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben durch Änderungen erreichen, dass Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden. Dafür sind ein konsequenter Verwaltungsvollzug, die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Behörden vor Ort, ein besserer behördlicher Datenaustausch, die Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren sowie aufsuchende Beratung notwendig.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende präzisiert werden.

Die Armutswanderung führt in einzelnen großstädtisch geprägten Kommunen zu erheblichen sozialen Problemlagen bei der Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Wir erkennen die Belastung der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben an. Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes (z. B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen.“

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